Kooperation Klimaschutz
Im Klimaschutz nehmen der Rhein-Neckar-Kreis und seine Kommunen eine motivierende Funktion beziehungsweise eine Vorreiterrolle ein, um wichtige lokale Akteure sowie Privatpersonen und Unternehmen zu einem klimaschutzsensiblen Handeln zu bewegen.
Vor diesem Hintergrund werden die Aktivitäten im Klimaschutz des Rhein-Neckar-Kreises und seiner Kommunen in einer gemeinschaftlichen Initiative gebündelt, um sichtbare Ergebnisse im Klimaschutz als Beitrag zur Energiewende, zu erreichen.
Bereits 2014 wurde eine Kooperationsvereinbarung zum Klimaschutz mit 53 von 54 Kreiskommunen unterzeichnet. Darin verpflichteten sich die Kommunen unter anderem dazu, bis 2020 ein eigenes Klimaschutz(teil)konzept zu erstellen sowie Klimaschutzmaßnahmen sukzessive umzusetzen. Der Kreis stellt im Gegenzug beispielsweise durch die Beauftragung der KLiBA das Angebot der Bürgerberatung in allen Rathäusern sicher und berechnet jährlich die Energie- und Treibhausgasbilanzen für jede Kreiskommune.
Der Rhein-Neckar-Kreis und seine 54 Kommunen erneuerten ihr Bekenntnis zum Klimaschutz und unterzeichneten am 26.07.2022 im Beisein von Staatssekretär Dr. Andre Baumann, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg in der Klimaarena in Sinsheim die Fortschreibung der Kooperationsvereinbarung zum Klimaschutz sowie die unterstützende Erklärung zum 3. Klimaschutzpakt des Landes Baden-Württemberg.
Oberstes Ziel ist die Erreichung einer weitgehend klimaneutralen Kommunalverwaltung bis 2040 sowie die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen aus den zuvor erstellten Konzepten. Der Rhein-Neckar-Kreis unterstützt weiterhin die Kommunen durch die Finanzierung der Bürgerberatung, die Erstellung der Bilanzen sowie die Netzwerktreffen. Neu hinzu kommen Serviceleistungen, wie die Durchführung der Klimaschutzoffensive sowie die Begleitung der Kommunen auf dem Weg zur weitgehend klimaneutralen Kommunalverwaltung.
Mit dem Beitritt und der Unterzeichnung der unterstützenden Erklärung zum Klimaschutzpakt bekennen sich die Kommunen zur Vorbildfunktion der öffentlichen Hand beim Klimaschutz und zu den Zielen des Klimaschutzgesetzes des Landes Baden-Württemberg. Damit verbunden ist das Anstreben von weitgehend klimaneutralen Kommunalverwaltungen bis 2040, die Umsetzung der Klimaschutzkonzepte oder eines handlungsorientierten Energiemanagementprozesses wie dem European Energy Award.