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Kostenlose Grünschnittaktion in Meckesheim
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12.03.2021 - 14:00 Uhr
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Einzelhandel darf im Rhein-Neckar-Kreis unter bestimmten Vorgaben wieder öffnen
08.03.2021
 
Keine nächtliche Ausgangssperre mehr im Rhein-Neckar-Kreis: Landratsamt hebt Allgemeinverfügung auf – mit Wirkung am Freitag um 0 Uhr
04.03.2021
 
Kommunale Teststrategie wird temporär erweitert 
03.03.2021
 
Gemeinde Meckesheim erhält 1.150 Corona-Schnelltest-Kits aus Notreserve des Landes – kommunale Teststruktur ist bereits aufgebaut
18.02.2021
 
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Online-Briefwahlantrag für die Landtagswahl am 14.03.2021

 

Zur Landtagswahl am 14.03.2021 kann die Erteilung eines Wahlscheins bequem über das Internet beantragt werden. Mit dem nachfolgenden Link können Sie in wenigen Schritten einen Wahlschein beantragen.

 

online_briefwahl

 

Beim Aufruf des Links Online-Briefwahlantrag erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

 

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

 

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.

 

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.

 

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Tel. 06226/9200-23.

 

Corona-Schutzimpfung

Informationen (Quelle: LRA RNK)

Eine Impfung in einer der Impfzentren ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Terminvergabe erfolgt dabei zentral über die Website des Bundes:

www.impfterminservice.de
oder über die Patienten-Hotline 116 117 

Dort können impfberechtigte Personengruppen einen individuellen Impftermin in einem für sie günstig gelegenen Impfzentrum buchen. 

Beim Landratsamt / Gesundheitsamt können keine Termine vereinbart werden!

 

Wer in Baden-Württemberg aktuell impfberechtigt ist, können Sie hier abrufen:

  • Liste der aktuell impfberechtigten Personengruppen in Baden-Württemberg
  • Weitere Informationen zu den Impfzentren des Rhein-Neckar-Kreises und zum Ablauf der Impfung

Unterstützung bei der Terminvereinbarung

Sie sind über 80 Jahre alt und benötigen Hilfe bei der Buchung Ihrer Impftermine? Gerne unterstützt Sie die Nachbarschaftshilfe des Ökumenischen Verein für Caritas und Diakonie Meckesheim.

 

Ansprechpartnerin

  • Frau Stelzer | Tel.: 06226 91014

 

Bitte beachten Sie, dass auch durch Unterstützung der Nachbarschaftshilfe der Erhalt eines Impftermins sich nicht beschleunigt!

Fahrdienst zu den Impfzentren des Rhein-Neckar-Kreises

Um eine möglichst zeitnahe und umfassende Impfung von Personen über 80 Jahre zu unterstützen, bietet die Gemeinde Meckesheim einen kostenfreien Fahrdienst zu den Impfzentren des Rhein-Neckar-Kreises (ZIZ Heidelberg, KIZ Sinsheim, KIZ Weinheim) und wieder zurück an.

 

Um diesen Fahrdienst in Anspruch zu nehmen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie haben einen Termin zu Impfung erhalten.
  • Die Impfung findet in einem Impfzentrum des Rhein-Neckar-Kreises (ZIZ Heidelberg, KIZ Sinsheim, KIZ Weinheim) statt.
  • Sie haben Ihren ersten Wohnsitz in Meckesheim oder im Ortsteil Mönchzell.
  • Sie sind mindestens 80 Jahre alt.
  • Sie sind ausreichend mobil (keine Rollstuhl- bzw. Krankentransporte).
  • Sie haben keine andere Fahrmöglichkeit um Ihren Termin wahrzunehmen.

 

Terminvereinbarung für den Fahrdienst erfolgt über das Büro des Bürgermeisters:

 

Ansprechpartner

  • Frau Bichler | Tel.: 06226 9200-12

 


 

Bitte beachten: Die Krankenkassen in Baden-Württemberg und das Ministerium für Soziales und Integration haben sich auf eine Regelung für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, die nicht selbstständig zu einem der Impfzentren gelangen können, geeinigt.

 

Demnach kann jeder, der auch heute schon beispielsweise Fahrten zum Hausarzt von der Krankenkasse bezahlt bekommt, auch für den Weg zum Impfzentrum die Möglichkeit einer sogenannten Krankenfahrt nutzen. In diesen Fällen sollte grundsätzlich eine ärztliche Verordnung vorliegen, die beim Hausarzt auch telefonisch erfragt werden kann.

 

 

Informationen zum Coronavirus 

Allgemeinverfügungen des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis

Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Gesundheitsamt – erlässt aufgrund §§ 35 Satz 2, 49 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) für das Gebiet des Rhein-Neckar-Kreises folgende

  • Allgemeinverfügung (PDF) zur Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Umsetzung regionaler Ausgangsbeschränkungen.

 


 

Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Gesundheitsamt – erlässt aufgrund § 28 Abs. 1, 28a Abs. 1 und 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit § 1 Abs. 6a der Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz, Baden-Württemberg (IfSGZustV BW) und § 35 Satz 2 des Landesverwaltungsgesetzes (LVwVfG) für das Gebiet des Rhein-Neckar-Kreises folgende

  • Allgemeinverfügung (PDF) zur Umsetzung regionaler Ausgangsbeschränkungen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie.

 


 

Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Gesundheitsamt – erlässt aufgrund § 28 Abs. 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz, § 1 Abs. 6a, 6c der Verordnung des Sozialministeri-ums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSGZustV) für das Gebiet der Gemeinde Meckesheim folgende

  • Allgemeinverfügung (PDF) zur Umsetzung weiterer Maßnahmen zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19 und Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2.

 


 

Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Gesundheitsamt – erlässt aufgrund § 49 Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz, § 28 Abs. 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz, § 1 Abs. 6a, 6c der Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSGZustV) folgende

  • Allgemeinverfügung - Aufhebung (PDF)
Verordnungen der Landesregierung

Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO)

  • CoronaVO vom 07.03.2021 (PDF)

 


 

Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO)

  • CoronaVO vom 30.11.2020 in der ab 01.03.2021 gültigen Fassunf (PDF)
  • CoronaVO vom 30.11.2020 in der ab 22.02.2021 gültigen Fassung (PDF)
  • CoronaVO vom 30.11.2020 in der ab 15.02.2021 gültigen Fassung (PDF)
  • CoronaVO vom 30.11.2020 in der ab 11.02.2021 gültigen Fassung (PDF)
  • CoronaVO vom 30.11.2020 in der ab 01.02.2021 gültigen Fassung (PDF)
  • CoronaVO vom 30.11.2020 in der ab 25.01.2021 gültigen Fassung (PDF)
  • CoronaVO vom 30.11.2021 in der ab 18.01.2021 gültigen Fassung (PDF)
  • CoronaVO vom 30.11.2021 in der ab 11.01.2021 gültigen Fassung (PDF)
  • CoronaVO vom 30.11.2020 in der ab 16.12.2020 gültigen Fassung (PDF)
  • CoronaVO vom 30.11.2020 in der ab 12.12.2020 gültigen Fassung (PDF)
  • CoronaVO vom 30.11.2020 (PDF)

 

Neunte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung

  • vom 26.02.2021 (PDF)

 

Achte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung

  • vom 13.02.2021 (PDF)

 

Siebte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung

  • vom 10.02.2021 (PDF)

 

Sechste Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung

  • vom 30.01.2021 (PDF)

 

Fünfte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung

  • vom 23.01.2021 (PDF)

 

Vierte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung

  • vom 16.01.2021 (PDF)

 

Dritte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung

  • vom 08.01.2021 (PDF)

 

Zweite Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung

  • vom 15.12.2020 (PDF)
Telefon-Hotlines

Wer befürchtet, sich angesteckt zu haben, erreicht die Hotline des Gesundheitsamts Montag bis Freitag von 7:30 bis 16:00 Uhr sowie Samstag und Sonntag von 10:00 bis 14:00 Uhr unter Tel. 06221 522-1881.

 

Weitere Hotlines:

 

Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg:

Tel.: 0711 904-39555 (Mo-Fr von 09:00 -18:00 Uhr)


Bundesministerium für Gesundheit:

Tel.: 030 346465100


Unabhängige Patientenberatung:

Tel.: 0800 0117722


Für Gehörlose und Hörgeschädigte:

Fax: 030 340 60 66 07

E-Mail:  |

Gebärdentelefon: gebaerdentelefon.de/bmg/


Außerdem bieten viele Krankenkassen ein Infotelefon für ihre Mitglieder an.

 

Bei medizinischen Notfällen sollte eine Ärztin oder ein Arzt oder ein Notdienst, bzw. eine Notaufnahme möglichst nur nach telefonischer Voranmeldung aufgesucht werden.

 

WICHTIG: Bitte rufen Sie die Notrufnummer 112 nur in Notfällen an. Wenn Sie Fragen zum Coronavirus haben, wenden Sie sich an eine der aufgeführten Telefon-Hotlines!

Informationen für Unternehmen

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm aufgelegt: Gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt.

 

Weitere Informationen:

  • https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/

 

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg

  • Corona-Hotline für Unternehmen: Tel. 0800 40 200 88 (Montag bis Freitag | 9 bis 18 Uhr | gebührenfrei)
  • Informationen zur Corona-Verordnung:
  • Informationen zur Soforthilfe Corona:

 

Rhein-Neckar-Kreis

  • Hotline der Stabsstelle Wirtschaftsförderung: Tel.: 06221 522-2167 oder 06221 522-2467 (Montag bis Freitag | 9 bis 16 Uhr)
  • https://www.rhein-neckar-kreis.de/coronahilfe

 

Kommunaler Ansprechpartner

  • Martin Stricker | Tel.: 06226 9200-41 | E-Mail:  
CORONA-WARN-APP

corona-appGEMEINSAM CORONA BEKÄMPFEN

Mit der Corona-Warn-App können alle mithelfen, Infektionsketten schnell zu durchbrechen. Sie macht das Smartphone zum Warnsystem. Die App informiert uns, wenn wir Kontakt mit nachweislich Infizierten hatten. Sie schützt uns und unsere Mitmenschen. Und unsere Privatsphäre. Denn die App kennt weder unseren Namen noch unseren Standort.

 

WARUM IST DIE APP SO WICHTIG?

Überall im öffentlichen Raum begegnen wir anderen Menschen. Darunter auch Menschen, die mit dem Coronavirus infiziert sein können und das Virus an andere übertragen. Auch ohne, dass sich Symptome bemerkbar machen.

 

Nach einem positiven Corona-Test geht es für das Gesundheitsamt an die Nachverfolgung der Kontakte. Und die verläuft nicht ohne Lücken. Schließlich können Infizierte unmöglich alle Personen benennen, denen sie im Supermarkt, in der Bahn oder beim Spaziergang begegnet sind. Die Corona-Warn-App kann solche Lücken schließen. Sie erkennt, wenn sich andere Menschen in unserer Nähe aufhalten. Und sie benachrichtigt uns, wenn ihr gemeldet worden ist, dass sich einer dieser Menschen nachweislich infiziert hat. Kurz: Sie ergänzt die analoge Erfassung digital und hilft so, Infektionsketten zu durchbrechen. Sie hilft, die Pandemie unter Kontrolle zu halten.

 

WIE FUNKTIONIERT DIE APP?

Die Corona-Warn-App sollte uns auf allen Wegen begleiten. Wann immer sich Nutzer/-innen begegnen, tauschen ihre Smartphones über Bluetooth verschlüsselte Zufallscodes aus. Diese geben Aufschluss darüber, mit welchem Abstand und über welche Dauer eine Begegnung stattgefunden hat. Die App speichert alle Zufallscodes, die unser Smartphone sammelt, für 14 Tage. Laut Robert Koch-Institut umfasst die Inkubationszeit, also die Zeit von der Ansteckung bis zum Beginn der Erkrankung, von einem bis maximal 14 Tagen. Deshalb werden die Daten nach Ablauf von 14 Tagen automatisch gelöscht.

 

Meldet eine betroffene Person über die App freiwillig ihre Infektion, werden ihre eigenen Zufallscodes allen Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung gestellt. Auf deren Smartphones prüft die App, ob unter den Kontakten der letzten 14 Tage der Zufallscode eines Infizierten ist und kritische Kontakte bestanden haben. Wird sie fündig, benachrichtigt sie die Betroffenen und gibt klare Handlungsempfehlungen. Die Daten der Benachrichtigten sind zu keiner Zeit einsehbar.

 

WAS PASSIERT MIT DEN DATEN?

Die App ist auf dem eingeschalteten Smartphone aktiv und soll uns täglich begleiten. Sie wird uns jedoch nie kennenlernen. Sie kennt weder unseren Namen noch unsere Telefonnummer noch unseren Standort. Dadurch verrät sie niemandem, wer oder wo wir sind. Der Datenschutz bleibt über die gesamte Nutzungsdauer und bei allen Funktionen gewahrt.

 

  • Keine Anmeldung: Es braucht weder eine E-Mail-Adresse noch einen Namen.
  • Keine Rückschlüsse auf persönliche Daten: Bei einer Begegnung mit einem anderen Menschen tauschen die Smartphones nur Zufallscodes aus. Diese messen, über welche Dauer und mit welchem Abstand ein Kontakt stattgefunden hat. Sie lassen aber keine Rückschlüsse auf konkrete Personen zu. Es erfolgt auch keine Standortbestimmung.
  • Dezentrale Speicherung: Die Daten werden nur auf dem Smartphone gespeichert und nach 14 Tagen gelöscht.
  • Keine Einsicht für Dritte: Die Daten der Personen, die eine nachgewiesene Infektion melden, sowie der Benachrichtigten sind nicht nachverfolgbar – nicht für die Bundesregierung, nicht für das Robert Koch-Institut, nicht für andere Nutzer/-innen und auch nicht für die Betreiber der App-Stores.

 

Weitere Informationen: 

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app

LOKAL EINKAUFEN

Unterstützung für Gastronomie und Einzelhandel

 

Die Gemeinde Meckesheim unterstützt die lokalen Gastronomiebetriebe und Einzelhändler auch während der neuen Maßnahme zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.

 

So wird die Gemeinde während der Schließung wöchentlich eine kostenfreie Übersicht der Liefer- und Abholdienste der örtlichen Gastronomie und der örtlichen Einzelhändler im Amtsblatt, auf der Internetseite der Gemeinde und den Sozialen Medien veröffentlichen.

 

Ihr Gastronomiebetrieb/Einzelhandelsbetrieb bietet auch einen Abhol- und/oder Lieferservice an und ist noch nicht aufgeführt? Schreiben Sie uns eine Nachricht an:  .

 

Gastronomie

Bruzzel Stub´

Oberhofstr. 2 | Tel.: 06226 3566

www.bruzzelstub.de

Zurzeit kein Abholservice!

 

DiZo´s Bistro

Bahnhofstr. 27 | Tel.: 06226 429632

Abholservice

 

Eiscafé & Pizzeria da Maria

Friedrichstr. 19 | Tel.: 06226 979091

Abholservice

 

Gasthaus „Zum Lamm“

Friedrichstr. 6 | Tel.: 06226 972918

www.gasthaus-lamm-meckesheim.de

Liefer- und Abholservice

 

Gasthaus „Zum Löwen“

Friedrichstr. 19 | Tel.: 06226 5044

Liefer- und Abholservice

 

Griechische Taverne „Zur Rose“  

Bahnhofstr. 19 | Tel.: 06226 458956

www.griechische-taverne.net

Liefer- und Abholservice

 

Mahlzeit - Der Imbiss

Industriestr. 41/1 | Tel.: 06226 4458800

Abholservice

 

ochsen2 - Bistro & Café

Bahnhofstr. 29 | Tel.: 06222 77394-3409

www.nfp-wfbm.de/gastronomie.html

Abholservice

 

Pizza Pronto Meckesheim

Bahnhofstr. 26 | Tel.: 06226 784919

www.pizza-pronto-meckesheim.de

Liefer- und Abholservice

 

Ristorante Da Nino

Zuzenhäuser Str. 33 | Tel.: 06226 3615

https://ristorante-pizzeria-da-nino-meckesheim.metro.rest

Liefer- und Abholservice

   

Ristorante Rusticale

Bahnhofstr. 10 | Tel.: 06226 789618

www.pizzeria-rusticale.de

Abholservice

   

 

Einzelhandel

Sankt Martin Apotheke Meckesheim

Friedrichstr. 1 | Tel.: 06226 92120
www.apos.de

Vorbestellen über www.apos.de, über die App Callmyapo, per E-Mail, telefonisch, per Fax. Bei Bestellung bis 12 Uhr und bei Verfügbarkeit Lieferung am selben Tag. Über die St.Martin Apotheke nach Meckesheim, Mönchzell, Lobenfeld, Waldwimmersbach, Zuzenhausen. Über unsere Filialen in Mauer, Neckarbischofsheim und Eschelbronn auch in deren angrenzende Ortschaften.

 

Blumenhaus Klingmann

Friedrichstr. 28 | Tel.: 06226 1325

www.blumen-klingmann.de

 

Gardinenstudio Munser

Bahnhofstr. 15 | Tel.: 06226 3832

 

Gartenpflege und Floristik Epp

Ringstr. 8 | Tel.: 06226 785914

www.gartenpflege-epp.de

 

Internationaler Getränkefachhandel und Schankanlagen - Tresenbau

Industriestr. 39 | Tel.: 06226 991789

www.igf-dilloway.com

Wir bieten Getränke zur Abholung und als Lieferservice im Umkreis an.

 

Marktscheune Meckse

Friedrichstr. 12 | Tel.: 06226 60395

www.marktscheune-meckse.de

 

Musik & Bücherkiste

Bahnhofstr. 38 | Tel.: 06226 7865486

www.musikundbuecherkiste.de

Bestellung per Telefon, Mail oder im Onlineshop. Wir liefern auf Wunsch 2x wöchentlich in Meckesheim und den Nachbarorten aus.

 

Schleich Raumausstattung GbR

Friedrichstr. 40 | Tel.: 06226 1775

www.raumausstattung-schleich.de

 

Logo: Mein Meckesheim mit Mönchzell - Lokal Einkaufen - Unterstützung für Gastronomie und Einzelhandel

 

Rathaus geschlossen

– dringende Termine nach Vereinbarung möglich!


Wegen der angespannten Pandemie-Situation im Landkreis Rhein-Neckar und innerhalb der Gemeinde wird das Rathaus in Meckesheim bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. In dringenden Angelegenheiten können Termine vereinbart werden.

Die Verwaltung möchte mit dieser vorübergehenden Regelung das Bilden von Schlangen, überfüllte Wartebereiche sowie nicht notwendige Rathaus-Besuche ausschließen. Alle Fachämter arbeiten jedoch vollumfänglich weiter und stehen für alle Bürger-Anliegen zur Verfügung.

Den richtigen Ansprechpartner für die Beratung und Terminvereinbarung vermittelt die Telefonzentrale unter Tel.: 06226 9200-0. Termine können auch per E-Mail vereinbart werden:

         

   

Auf einen Blick!

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Einzelhandel darf im Rhein-Neckar-Kreis unter bestimmten Vorgaben wieder öffnen

08.03.2021: Pressemitteilung des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis vom 07.03.2021:   Einzelhandel darf im Rhein-Neckar-Kreis unter bestimmten Vorgaben wieder öffnen - 7-Tage-Inzidenz als ... [mehr]

 
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04.03.2021: Der Rhein-Neckar-Kreis hebt die derzeit geltende Allgemeinverfügung zur Umsetzung regionaler Ausgangsbeschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie mit Wirkung vom 5. März 2021, 0 Uhr, auf. ... [mehr]

 
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Kommunale Teststrategie wird temporär erweitert 

03.03.2021: Seit 22. Februar werden in der Gemeinde Meckesheim über die bestehenden Strukturen hinaus, Testkits aus der Notreserve des Landes verwendet, um Lehrpersonal und Beschäftigte in ... [mehr]

 
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18.02.2021: Seit den Sommerferien hatte das gesamte Personal der Schulen, der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege Anspruch auf ein freiwilliges Testangebot mit bis zu sieben Testungen pro Person, ... [mehr]

 
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18.02.2021: Auf Anordnung des Rhein-Neckar-Kreises Landratsamt –Straßenverkehrsamt – wird für die Zeit der Krötenwanderung der Gemeindeverbindungsweg Meckesheim-Mönchzell Sportplatz nach Eschelbronn von ... [mehr]

 
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Veranstaltungstipps


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12.03.2021 - Kostenlose Grünschnittaktion in Meckesheim

Die Grünschnitt-Sammelaktion für die Meckesheimer und Mönchzeller Einwohner findet am Freitag, ... [mehr]
 
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12.03.2021 - Schadstoffsammlung der AVR Kommunal

Nächste Schadstoffsammlung der AVR Kommunal ist am Freitag, den 12.03.2021 in Meckesheim ... [mehr]
 
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13.03.2021 - Kostenlose Grünschnittaktion in Mönchzell

Die Grünschnitt-Sammelaktion für die Meckesheimer und Mönchzeller Einwohner findet am Freitag, ... [mehr]
 
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12.06.2021 - STADTRADELN 2021

Meckesheim und Mönchzell sind dabei! Vom 12.06. bis 02.07.2021 treten Meckesheim und ... [mehr]
 
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