Schließung von öffentlichen Einrichtungen
Das Land Baden-Württemberg hat die seit 2. November gültigen Änderungen der Corona-Verordnung verkündet. Mit der Verschärfung der Maßnahmen, Schließungen und der entsprechenden Anpassung der Corona-Verordnung des Landes reagiert die Landesregierung auf die aktuelle Entwicklung des Infektionsgeschehens in Baden-Württemberg.
Sie finden alle geltenden allgemeinen Regelungen jeweils aktuell unter https://www.baden-wuerttemberg.de.
Für die Einrichtungen der Gemeinde gelten seit dem 2. November daher neuerliche Einschränkungen. Bei Änderungen informieren wir Sie über das Amtsblatt, die Internetseite der Gemeinde und die Sozialen Medien.
Geschlossen werden ab 02. November bis 30. November
- die Auwiesenhalle Meckesheim inkl. VIP-Raum und die Lobbachhalle Mönchzell inkl. Emporensaal. Ausnahmen gelten für die Schulnutzung, so wie für die hoheitliche Nutzung durch die Gemeinde.
- das Haus der Feuerwehr für die Veranstaltungs- und Privatnutzung
- die Sportplätze in Meckesheim und Mönchzell
- die Bolzplätze in Meckesheim und Mönchzell
Bild zur Meldung: Symbolfoto