Biber in Meckesheim und Mönchzell
Der heimische Biber wandert seit Ende der 1980er Jahre entlang der großen Fließgewässer wie Donau, Tauber, Jagst und Neckar wieder ein und erobert damit seinen heimischen Lebensraum in Baden-Württemberg, auch in Meckesheim und Mönchzell, zurück.
Aus Sicht des Naturschutzes und der Gewässerökologie ist die Rückkehr des Bibers sehr wertvoll, da seine Aktivitäten, wie der Dammbau, die Gewässer naturnah umgestalten und so vielfältige Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten schaffen.
Doch je weiter sich der Biber ausbreitet und von den großen Fließgewässern aus auch in kleinere Gewässer vordringt, desto häufiger verursacht seine Rückkehr auch Konflikte. Hier ist der Platz begrenzt und durch die Biberaktivitäten können Landwirtschaft, Fischzucht und Forst, Verkehrswege und Wasserbauwerke beeinträchtigt werden. Leider wird auch in Meckesheim und Mönchzell immer wieder festgestellt, dass daher Biberbauten zerstört werden.
Der Biber ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) eine besonders geschützte Art. Dieser Schutz erstreckt sich nicht nur auf das Tier selbst, sondern auch auf seine Lebensräume, insbesondere auf Fortpflanzungs- und Ruhestätten.
Eine Beschädigung oder Zerstörung von Biberbauten stellt somit einen schweren Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz dar und ist als Straftat zu werten, die mit entsprechenden Bußgeldern geahndet werden kann.
Aus diesem Grund hat das Land Baden-Württemberg ein Bibermanagement mit Biberberatern aufgebaut, welche als Ansprechpartner vor Ort auf Fragen und Probleme rund um den Biber schnell und flexibel reagieren können.
Kontakt beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Biber-Ansprechpartnerin
Frau Verena Stricker
Telefonnummer: 0721 926-8557
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Biberbeauftragter
Herr Ulrich Weinhold
Telefonnummer: 06220 922200
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