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Aktuelles

Öffentliche Bekanntmachung des GVV Elsenztal

icon.crdate08.09.2025

13. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

(Online-Veröffentlichung am 08.09.2025)

13. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Gemeindeverwaltungsverband Elsenztal
 

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Verbandsversammlung hat am 02.07.2025 in öffentlicher Sitzung über die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen beraten und den Entwurf der 13. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes gebilligt.

Die Fortschreibung bezieht sich auf die Neuausweisung einer gewerblichen Baufläche in der Gemeinde Lobbach:

Ziel und Zweck der Planung

Der Gemeindeverwaltungsverband Elsenztal und die Gemeinde Lobbach beabsichtigen, mit der Aufnahme der Planungsfläche in den Flächennutzungsplan die Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte Arrondierung der gewerblichen Baufläche im Gemeindegebiet zu schaffen. Damit entspricht die Planung der anhaltend starken Nachfrage nach gewerblichen Bauflächen, primär für den Eigenbedarf.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Entwurf der 13. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes liegt, einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht sowie den nachfolgend aufgeführten umweltbezogenen Stellungnahmen, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 09.09.2025 bis 10.10.2025 am Sitz des Gemeindeverwaltungsverbandes (Bürgerbüro, Friedrichstraße 10, 74909 Meckesheim) sowie im Rathaus der Gemeinde 74931 Lobbach (Hauptstraße 52) während der üblichen Dienststunden öffentlich aus.

Zusätzlich sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die Entwurfsunterlagen über die Homepage der Gemeinde Meckesheim abrufbar.

Die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind:

  • Rhein-Neckar-Kreis, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 20.11.2019
  • Rhein-Neckar-Kreis, Amt für Gewerbeaufsicht und Umweltschutz, Schreiben vom 15.11.2019
  • Rhein-Neckar-Kreis, Wasserrechtsamt, Schreiben vom 21.11.2019
  • Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Schreiben vom 19.11.2019

Des Weiteren sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar:

  • Der Umweltbericht mit Aussagen hinsichtlich möglicher Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter „Mensch“, „Boden“, „Wasser“, „Klima, Luft“ und „Landschaftsbild“ sowie über die Wertigkeit der dargestellten Flächen als Lebensraum für Pflanzen und Tiere.

Aufgezeigt werden in einer Bestandsbewertung die hieraus abzuleitenden Konfliktpotenziale.

Während der Auslegungsfrist können dem Gemeindeverwaltungsverband Elsenztal Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter der E-Mail-Anschrift post(@)meckesheim.de elektronisch übermittelt werden. Sie können auch in Schriftform übersandt (Gemeindeverwaltungsverband Elsenztal, Sitz: Rathaus, Friedrichstraße 10, 74909 Meckesheim) oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht firstgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben (§ 4 a Abs. 6 BauGB).

Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.

Meckesheim, den 05.09.2025

Maik Brandt, Verbandsvorsitzender