Öffentliche Bekanntmachung des GVV Elsenztal
(Online-Veröffentlichung am 19.01.2026)
Öffentliche Bekanntmachung des GVV Elsenztal
Planauslegung zur 17. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans für den Gemeindeverwaltungsverband Elsenztal im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
- Zeichnerischer Teil des Fortschreibungsentwurfes der 17. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes
- Begründung der 17. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes
Die Verbandsversammlung hat am 02.07.2025 in öffentlicher Sitzung aufgrund des § 3 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für die 17. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Gemeindeverwaltungsverband Elsenztal gefasst und den Vorentwurf gebilligt.
Gemäß der öffentlichen Bekanntmachung vom 19. Dezember 2025 liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 19. Januar bis 20. Februar 2026 im Rathaus Meckesheim, Bürgerbüro, Friedrichstraße 10, 74909 Meckesheim und im Rathaus Lobbach, Ratssaal, Hauptstraße 52, 74931 Lobbach während der üblichen Dienststunden öffentlich aus.
Zusätzlich werden die Entwurfsunterlagen hiermit über die Homepage der Gemeinde Meckesheim zur Einsicht zur Verfügung gestellt:
17. Teilfortschreibung | Flächennutzungsplan des GVV Elsenztal | Gemeinde Lobbach, Ortsteil Lobenfeld (PDF-Dokument, 280,09 KB, 19.01.2026)
Begründung (PDF-Dokument, 1,21 MB, 19.01.2026)
Während der Auslegungsfrist können dem Gemeindeverwaltungsverband Elsenztal Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB unter der E-Mail-Anschrift post(@)meckesheim.de elektronisch übermittelt werden.
Sie können auch in Schriftform übersandt (Gemeindeverwaltungsverband Elsenztal, Sitz: Rathaus, Friedrichstraße 10, 74909 Meckesheim) oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.


