Vereinsförderung – Grund- und Jugendförderung 2026
a) Grundförderung
Nach den Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Meckesheim werden alle Vereine und Gruppierungen gemäß der Aufzählung in Ziffer III, Abs. 1 mit jeweils 20,00 € je angefangener 20 Mitglieder pro Jahr gefördert. Dabei werden nur Mitglieder mit Wohnsitz in Meckesheim/Mönchzell angerechnet.
Um diese Grundförderung zu erhalten, senden Sie uns deshalb bitte das Mitgliederverzeichnis unter Angabe der aktuellen Anschrift des jeweiligen Mitglieds zum Stichtag 01.01.2026 bis spätestens 30.04.2026 an die Gemeinde.
b) Jugendförderung
Nach Ziffer III Abs. 2 wird die Jugendarbeit der Vereine zusätzlich gefördert. Die Vereine erhalten für die Jugendarbeit einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 15,00 € je Jugendlichem.
Jugendliche im Sinne dieser Förderung sind aktive Kinder und Jugendliche, die zum Stichtag 01.01.2026 das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Um diese Jugendförderung zu erhalten, senden Sie bitte die Gesamtzahl der Jugendlichen unter Beifügung der Namenslisten bis spätestens 30.04.2026 an die Gemeinde.
Die der Gemeinde übersendeten persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Gemäß der Datenschutzgrundverordnung werden die persönlichen Daten gelöscht, sobald die für die Erhebung geltend gemachten Zwecke erfüllt sind.
Bei Rückfragen zur Vereinsförderung wenden Sie sich bitte an:
Herr Sebastian Schmidt
Rechnungsamt
Telefonnummer: 06226 9200-46
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