Öffentliche Bekanntmachung des GVV Elsenztal
Teiländerung des Flächennutzungsplans „Zukunftspark Eschelbronn“
Gemeindeverwaltungsverband Elsenztal
Öffentliche Bekanntmachung
Teiländerung des Flächennutzungsplans
„Zukunftspark Eschelbronn“
Hier:
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Elsenztal hat am 14.04.2026 in öffentlicher Sitzung den Beschluss zur Teiländerung des Flächennutzungsplans „Zukunftspark Eschelbronn“ gefasst. Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
In selbiger Sitzung wurde die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Geltungsbereich befindet sich im bislang unbebauten Außenbereich an der südlichen Gemarkungsgrenze der Gemeinde Eschelbronn und grenzt an die Nachbargemeinden Zuzenhausen und Waibstadt an und nimmt eine Fläche von rd. 60 ha ein.
Im Zukunftspark Eschelbronn an der südwestlichen Gemarkungsgrenze sind kommunale Flächen für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen grundsätzlich geeignet. Der betreffende Bereich im Gewann Betteleichwald befindet sich außerhalb von fachgesetzlichen Ausschlussflächen, hat ausreichend Abstand zu den nächsten Ortschaften und kommt damit als Standort für Windenergieanlagen in Frage. In einem Bürgerentscheid im Dezember 2025 hat sich eine Mehrheit für eine Verpachtung der kommunalen Fläche im Betteleichwald an den Windkraft-Projektierer juwi GmbH ausgesprochen. Die Darstellung einer Fläche für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan dient dem kommunalen Ziel der Klimaneutralität bis 2040. Gleichzeitig sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Genehmigungsantrag nach § 6b WindBG geschaffen werden. Für den zukünftigen Windpark sollen die Genehmigungserleichterungen in sogenannten Beschleunigungsgebieten gelten.
Der Vorentwurf für die frühzeitige Beteiligung der Teiländerung des Flächennutzungsplans „Zukunftspark Eschelbronn“ umfasst die städtebauliche Begründung in der Fassung vom 09.07.2026.
Mit der frühzeitigen Beteiligung sind die Fachbehörden, die Naturschutzverbände und die Öffentlichkeit aufgefordert, aktuelle Informationen zu ggf. für den Geltungsbereich planungsrelevanten windkraftsensiblen Arten oder weitere, ggf. betroffene Umweltbelange mitzuteilen (Scoping für die Umweltprüfung gem. § 4 Abs. 1 BauGB).
Diese Unterlagen sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung werden in der Zeit vom 27.07.2026 bis einschließlich 18.09.2026 auf der Homepage der Gemeinde Meckesheim (https://www.meckesheim.de unter „Öffentliche Bekanntmachungen“) sowie über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/) abrufbar sein.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen werden außerdem im Rathaus der Gemeinde Meckesheim (Rathaus Meckesheim, Friedrichstraße 10, 74909 Meckesheim) zu den üblichen Öffnungszeiten (Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr; Dienstag 8 Uhr bis 12 Uhr; Mittwoch 8 Uhr bis 16 Uhr; Donnerstag 13 Uhr bis 18 Uhr; Freitag 7 Uhr bis 12 Uhr) oder nach Terminvereinbarung zur Einsicht bereitgehalten.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen elektronisch, bei Bedarf aber auch auf anderen Wegen, abgegeben werden.
Die Kontaktdaten des mit der Verfahrensbegleitung beauftragten Büros sind:
- E-Mail: uhlig(@)bhmp.de
- Postanschrift: BHM Planungsgesellschaft mbH | Heinrich-Hertz-Str. 9 | 76646 Bruchsal
Mündliche Vorsprache / zur Niederschrift nach Terminvereinbarung:
Benjamin Schwalb, Hauptamtsleiter | Rathaus Meckesheim | Friedrichstraße 10 74909 Meckesheim
Telefonnummer: 06226 9200-21
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls mit ausliegt.
Gemeindeverwaltungsverband Elsenztal, den 21.07.2026
gez. Brandt, Verbandsvorsitzender



