Vollzug des Baugesetzbuchs
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Vorderer Brühl - 3. Teiländerung und Erweiterung“ - hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Meckesheim hat in seiner Sitzung am 23.11.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Vorderer Brühl – 3. Teiländerung und Erweiterung“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Gegenstand des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Absicherung einer Erweiterung der beiden im Planungsgebiet vorhandenen Lebensmittelmärkte.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Vorderer Brühl – 3. Teiländerung und Erweiterung“ wird begrenzt
- im Norden durch die südliche Grenze der Leopoldstraße mit der Flurstücks Nr. 7889
- im Osten durch die westlichen Grenzen der Flurstücke Nr. 7877, 7876, 7876/1, 7879, 7874, 7873/1 und 4985
- im Süden durch die nördliche Grenze des Flurstücks Nr. 4989 und einer Linie zwischen 22,10 m (im Westen) und 15,60 m (im Osten) südlich der nördlichen Grenze des Flurstücks 7871,
- im Westen durch die östliche Grenze der Bundesstraße 45 mit der Flurstücks Nr. 7860
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften umfasst die Flurstücke Nr. 4985/1, 7862, 7862/1, 7866, 7878 und 7878/1 jeweils vollständig sowie das Flurstück 7871 teilweise.
Der genaue Verlauf der Plangebietsumgrenzung sowie die einbezogenen Flurstücke ergeben sich zudem aus dem folgenden Lageplan.
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Vorderer Brühl – 3. Teiländerung und Erweiterung“
Verfahren
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Entsprechend den Bestimmungen des § 13a BauGB wird auf die Durchführung einer förmlichen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet.
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Vorderer Brühl – 3. Teiländerung und Erweiterung“ einschließlich seiner textlichen und zeichnerischen Festsetzungen, der örtlichen Bauvorschriften, seiner Begründung sowie der Vorprüfung der Umweltauswirkungen liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
Montag, den 02.01.2023
bis einschließlich Freitag, den 03.02.2023
im Rathaus der Gemeinde 74909 Meckesheim, Friedrichstraße 10, während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich zu jedermanns Einsicht aus. Es besteht die Möglichkeit zur Äußerung und zur Erörterung.
Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Meckesheim sind:
- Montag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Dienstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Mittwoch von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Donnerstag von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
- Freitag von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung Meckesheim abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Meckesheim, den 09.12.2022
gez. Maik Brandt, Bürgermeister