Vereinsförderung der Gemeinde Meckesheim
Vereinsförderung – Grund- und Jugendförderung 2023
a) Grundförderung
Nach den Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Meckesheim werden alle Vereine und Gruppierungen gemäß der Aufzählung in Ziffer III, Abs. 1 mit jeweils 10,00 € je 20 Mitgliedern pro Jahr gefördert.
Um diese Grundförderung zu erhalten, senden Sie bitte den Mitgliederstand zum Stichtag 01.01.2023 bis spätestens 16.04.2023 an die Gemeinde.
b) Jugendförderung
Nach Ziffer II Abs. 2 wird die Jugendarbeit der Vereine zusätzlich gefördert. Die Vereine erhalten für die Jugendarbeit einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 10,00 € je Jugendlichem.
Jugendliche im Sinne dieser Förderung sind aktive Kinder und Jugendliche, die zum Stichtag 01.01.2023 das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet und in Meckesheim ihren Wohnsitz haben.
Um diese Jugendförderung zu erhalten, senden Sie bitte die Gesamtzahl der Jugendlichen unter Beifügung der Namenslisten bis spätestens 16.04.2023 an die Gemeinde.
Die der Gemeinde übersendeten persönlichen Daten werden vertraulich behandelt.
Kommunalen Ansprechpartner
Herr Sebastian Schmidt
Telefonnummer: 06226 9200-46
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