Aktuelles: Gemeinde Meckesheim

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Aktuelles

Thema: Windkraft

Artikel vom 30.03.2023

Thema: Windkraft | Informationen des Bürgermeisters

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Frage, ob die Gemeinde eigene Flächen verpachten soll, um den Bau eines Windparks zu ermöglichen, soll in den nächsten Monaten entschieden werden.

Wir werden Sie darüber umfassend informieren, sowohl in einer Einwohnerversammlung als auch durch Flyer, Broschüren und natürlich hier im Amtsblatt. Die abschließende Entscheidung treffen Sie im Rahmen des Bürgerentscheids.

Unser Anspruch bei diesem nicht einfachen Thema ist eine qualitativ gute Durchführung und maximale Transparenz. Ohne Polemik. Wir werden Ihnen für Ihre wichtige Entscheidung alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen.

Ich denke, demokratischer kann die Entscheidung für oder gegen Windkraftanlagen in diesem von Interessenten ausgewählten Gebiet nicht getroffen werden!

Geben Sie uns bitte die notwendige Zeit, um Ihnen die Informationen des möglichen Betreibers zur Verfügung zu stellen, bevor wir in den Dialog starten. Ich bitte Sie ausdrücklich um einen konstruktiven Dialog. Ihre Entscheidung wird maßgeblich und bindend für uns alle sein.

Als einen ersten Schritt lege ich Ihnen die bisherigen Entwicklungsschritte und Überlegungen dar:

In der Sitzung des Gemeinderats am 20.07.2022 informierte die Gemeindeverwaltung öffentlich darüber, dass ein Projektentwickler sein Interesse am Bau eines Windparks in den Walddistrikten Mühlbach, Salzberg und Langental nördlich von Meckesheim bzw. nordwestlich von Mönchzell bekundet hat.

In seiner Sitzung am 21.09.2022 beauftragte der Gemeinderat die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg mit der Durchführung eines Interessensbekundungsverfahrens für die von dem anfragenden Unternehmen identifizierte Potenzialfläche auf der Gemarkung Meckesheim. Die Projektbearbeitung erfolgte durch die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH.

Das Interessenbekundungsverfahren wurde unmittelbar nach der Freigabe der Wertungskriterien durch den Gemeinderat in nicht-öffentlicher Sitzung am 23.11.2022 eröffnet. 12 Unternehmen wurden zur Teilnahme aufgefordert. 6 Bieter legten bis zum Ende der Angebotsfrist am 22.02.2023 ein Angebot vor.  Neben wirtschaftlichen Kriterien gingen insbesondere Fragen des quantitativen und qualitativen Ausgleichs für den betroffenen Naturraum und Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürger in die Wertung ein.

Die Angebote wurden in der nicht-öffentlichen Sitzung des Bauausschusses am 28.02.2023 vorgestellt und vorberaten.

Die Fa. RWE Wind Onshore & PV GmbH, Hannover hat hier mit ihrem vorgelegten Angebot gemäß den vom Gemeinderat festgesetzten Wertungskriterien eine Punktzahl von 96,60 (von möglichen 100 Punkten) erreicht und belegt mit einem Abstand von 8,97 Punkten den ersten Rang.

(Eine detailierte Rangliste finden Sie in der Download-Version am Ende dieses Artikels) 

Ausgewählte Eckdaten des Angebots der Fa. RWE:

  • Die Fa. RWE plant in ihrem Angebot mit insgesamt 6 Windenergieanlagen (WEA) mit einer installierten Leistung von insg. 39,6 MW gemäß dem unten dargestellten Layout (Abbildung 1) – vorbehaltlich konkretisierter Planungen und der erforderlichen Genehmigungen. Die Standorte der WEA könnten sich innerhalb der hier grau umrandeten Teilfläche der Grundstücke Flst.-Nr. 1978 und Flst.-Nr. 9792 noch verschieben.
  • Die Gemeinde erwartet aus dem noch zu schließenden Vertragsverhältnis Einnahmen in Höhe von ca. 250.000 € pro WEA und Jahr. In diese Summe fließen Mindestpachtzahlungen, Energieertragsbeteiligungen, eine EEG-Umlage sowie Entgelte für die Wegenutzung ein. Zusätzlich erwartet die Gemeinde Einmalzahlungen pro WEA in niedriger fünfstelliger Höhe bereits während der Planungsphase bzw. zum Baubeginn.
  • Die Fa. RWE übernimmt die Kosten des Interessenbekundungsverfahrens und zahlt Entschädigungen für die Fällung hiebunreifer Bäume und Jagdpachteinbußen.
  • Die Fa. RWE bietet den Bürgern eine finanzielle Beteiligung an:
    • Bürgersparbriefe mit einem Gesamtvolumen von 1 Mio. € und einer garantierten Mindestverzinsung in Höhe von 3,5 % über dem marktüblichen Zinssatz.
    • Entwicklung eines Bürgerstromtarifs.
    • Direktbeteiligungen an der Projektgesellschaft oder der Erwerb einer WEA durch die Gemeinde oder eine Energiegenossenschaft sind möglich.
  • Die Fa. RWE erklärt sich bereit, für den gesetzlich notwendigen Ausgleich von Waldflächen und für andere naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen auf gemeindeeigene Flächen zurückzugreifen. Tatsächlich könnte die Gemeinde große Flächen, die an bestehenden Wald angrenzen, für solche Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung stellen.

Durchführung eines Bürgerentscheids über die Verpachtung von Flächen für die Windkraftnutzung

In der Sitzung vom 20.07.2022 hatten die Fraktionen des Gemeinderats mehrheitlich ihre Zustimmung zur Durchführung eines Bürgerentscheids über die Frage der Windkraftnutzung zum Ausdruck gebracht. Die Durchführung eines Bürgerentscheids wurde in der Sitzung vom 22.3.2023 einstimmig beschlossen.

Gemäß § 21 Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) kann der Gemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen aller Mitglieder beschließen, dass eine Angelegenheit des Wirkungskreises der Gemeinde, für die der Gemeinderat zuständig ist, der Entscheidung der Bürger unterstellt wird (Bürgerentscheid). Ein Ausschlussgrund nach Abs. 2 liegt nicht vor.

Die bei einem Bürgerentscheid gestellte Frage muss so gefasst sein, dass sie mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann und den Willen der Abstimmenden klar zum Ausdruck bringt. (§ 53 Abs. 2 i. V. m. § 52 Abs. 2 Sätze 1 und 2 Kommunalwahlordnung – KomWO)

Die Abstimmungsfrage soll lauten:

„Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Meckesheim Waldflächen auf den gemeindeeigenen Grundstücken Flst.-Nr. 1978 und Flst.-Nr. 9792 entsprechend den in einem Interessenbekundungsverfahren ausgehandelten Konditionen dem Bieter RWE zur Errichtung und zum Betrieb von Windkraftanlagen zur Verfügung stellt?“

Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 20 vom Hundert der Stimmberechtigten beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet. Ist die nach Satz 1 erforderliche Mehrheit nicht erreicht worden, hat der Gemeinderat die Angelegenheit zu entscheiden. (§ 21 Abs. 7 GemO)

Der Gemeinderat hat den Tag des Bürgerentscheids auf Sonntag, den 23.07.2023 festgelegt. Der Tag muss ein Sonntag sein. (§ 2 Abs. 2,3 Kommunalwahlgesetz – KommWG)

Im Zuge der Vorbereitung des Bürgerentscheids und der Information über die zu treffende Entscheidung werden in Zusammenarbeit mit dem Forum Energiedialog Baden-Württemberg, einem Landesprogramm des Umweltministeriums nun die ersten Maßnahmen getroffen.

Das Forum Energiedialog wird die Gemeinde in einem transparenten, öffentlichen Dialog über das Windenergieprojekt unterstützen, beispielsweise bei der Erstellung von Informationsmaterialien, der Durchführung von Informationsveranstaltungen in Meckesheim und Mönchzell im Dialog mit verschiedenen Interessengruppen.

Als umfassendes Informationsangebot vor dem Tag des Bürgerentscheids wurde vom Gemeinderat am Mittwoch, den 05.07.2023, 18:30 Uhr eine Einwohnerversammlung anberaumt. Dieses Informationsangebot erfolgt ergänzend zu der gesetzlich vorgeschriebenen schriftlichen Information (§ 21 Abs. 5 GemO) und weiteren stattfindenden Veranstaltungen im Rahmen der Kooperation mit dem Forum Energiedialog BW in Meckesheim und Mönchzell.

Weitere Vorgehensweise

RWE wurde zwischenzeitlich über das Ergebnis informiert. Dieser Investor, Betreiber und Projektentwickler wird nun in Zusammenarbeit mit dem Forum Energiedialog die Gemeinde bei der Durchführung und Moderation von Veranstaltungen unterstützen. Dazu wird ein Team von Fachleuten beauftragt, die vor Ort tätig sind.

Werte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

den von Beginn an eingeschlagenen Weg eines Bürgerentscheids halte ich bei diesem Thema für das richtige Instrument. Denn hier können wir als Gemeinde selbst an der Entscheidung mitwirken. Das ist wirkliche Bürgerbeteiligung.

Ein Mitspracherecht und transparente Informationsmöglichkeit haben wir in Gegensatz dazu nicht, wenn Windkraftanlagen auf nahe gelegenen Staatswaldflächen gebaut werden. Diese wickelt das Land selbst ab, setzt uns die Windräder vor die Türe und streicht den Erlös selbst ein. Wie Sie wissen, sollen aktuell 2 % des Staatswaldes in Baden-Württemberg mit Windkraftanlagen erschlossen werden.

Diese Windräder werden gebaut - im Staatswald.

Wir in Meckesheim und Mönchzell werden selbst bei einem negativen Bürgerentscheid nicht in jedem Fall den Bau von Windrädern im Staatswald verhindern können. Aber auf unseren Flächen können WIR entscheiden, ob wir sie verpachten wollen, können konkret mitbestimmen und die Wertabschöpfung vor Ort halten. 

Beim gesamten Gemeinderat möchte ich mich in diesem Zusammenhang ausdrücklich für die konstruktive Arbeit beim Erstellen des notwendigen Kriterienkatalogs im Rahmen des Interessensbekundungsverfahrens bedanken.

Ihr Maik Brandt, Bürgermeister