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Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung des GVV Elsenztal

icon.crdate16.12.2025

Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Vollsortimentmarkt und neue Feuerwehr Eschelbronn“

(Online-Veröffentlichung am 16.12.2025)

BEKANNTMACHUNG DER FORMELLEN BETEILIGUNG GEMÄSS § 3 ABS. 2 BAUGB ZUR Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Vollsortimentmarkt und neue Feuerwehr Eschelbronn“

Der Gemeindeverwaltungsverband Elsenztal hat in seiner Sitzung am 03.12.2025 den Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplanes „Vollsortimentmarkt und neue Feuerwehr Eschelbronn“ mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Ziel der Planung
Ziel der Flächennutzungsplan-Teiländerung ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche „Lebensmittelvollsortimenter“. Hierdurch soll die Nahversorgungssituation in Eschelbronn und dem benachbarten Neidenstein verbessert werden. Weiterhin soll der Neubau eines modernen Feuerwehrgerätehauses durch Ausweisung einer Sonderbaufläche „Feuerwehr“ ermöglicht werden.

Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der  Teiländerung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplanes „Vollsortimentmarkt und neue Feuerwehr Eschelbronn“ umfasst die Parzellen

  • 8323, 8324, 8325, 8326, 8327, 8328, 8341, 8342, 8343, 8344 und
  • teilweise: 8340

der Gemarkung Eschelbronn.

Der in der Örtlichkeit wahrnehmbare Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplanes „Vollsortimentmarkt und neue Feuerwehr Eschelbronn“ lässt sich in etwa wie folgt beschreiben:

  • Im Norden: durch die hier verlaufende Landstraße L 549
  • Im Westen und Süden: durch die hier verlaufende Kreisstraße K 4181 (Neidensteiner Straße)
  • Osten: Im nördlichen Teil verläuft die Grenze inmitten der freien Feldflur, im südlichen Teil ist die Geltungsbereichsgrenze mit der Grenze der hier gelegenen Freizeitgrundstücke gleichzusetzen.

Der Geltungsbereich ist der Abbildung zu entnehmen.

Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Öffentliche Auslegung
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 363), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 257), wird bekannt gemacht, dass der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Vollsortimentmarkt und neue Feuerwehr Eschelbronn“ mit Begründung und Umweltbericht vom 15. Dezember 2025 bis einschließlich 23. Januar 2026, Zimmer 7, während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausliegt.

Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.

Öffnungszeiten der Gemeinde Eschelbronn
Montag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch Bürgerbüro: 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Gleichzeitig werden die Beteiligungsunterlagen im Internet auf der Homepage der Gemeinde Eschelbronn unter https://www.eschelbronn.de/leben-wohnen/bauen/bauleitplanung zum Download bereitgestellt.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Unter der Internetadresse: https://argusconcept.planungsbeteiligung.de kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen und Stellungnahmen abgeben. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen vom 15.12.2025 bis einschließlich zum 23.01.2026 zur Verfügung. 

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen werden mit offengelegt:

Bauleitplanung / Baurecht

Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Baurechtsamt 40.50

  • Hinweise zum Anpassungsgebot (§ 1 Abs. 4 BauGB) hinsichtlich der Ziele des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar, insbesondere der Grünzäsur und des Vorranggebiets für den vorbeugenden Hochwasserschutz.
  • Hinweis, dass der Bebauungsplan im Parallelverfahren zur Flächennutzungsplanänderung aufzustellen ist und beide Verfahren inhaltlich abgestimmt sein müssen.
  • Anforderungen an die Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen im Umweltbericht sowie Hinweise zu seiner Struktur und Vollständigkeit.
  • Bezug auf die Abschichtung nach § 39 Abs. 3 UVPG:
    Die vertiefte Prüfung von Lärm, Regenwasserbewirtschaftung, Artenschutz, Verkehrsbelastung und anderen fachgutachterlichen Themen erfolgt auf Ebene des Bebauungsplans; der Umweltbericht der FNP-Änderung fasst die relevanten Wirkungen zusammen und ergänzt sie um die Belange der vorbereitenden Bauleitplanung.

Naturschutz / Artenschutz

Quellen: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Amt für Landwirtschaft und Naturschutz – Untere Naturschutzbehörde

  • Hinweise zu Naturpark „Neckartal-Odenwald“, zum gesetzlich geschützten Biotop „Schilfröhricht und Seggenried zwischen Eschelbronn und Neidenstein“ sowie zu geschützten Streuobstbeständen.
  • Anforderungen an Begründung und Ausgleich bei (Teil-)Inanspruchnahme gesetzlich geschützter Biotope, einschließlich gleichartigem Ersatz und naturschutzrechtlicher Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung.
  • Verweis auf den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag und die artenschutzrechtliche Beurteilung im Bebauungsplanverfahren (u. a. Zauneidechse, avifaunistische Aspekte) sowie auf CEF-Maßnahmen und Aufwertung von Saum- und Randbereichen.

Wald / Forstwirtschaft

Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Kreisforstamt

  • Hinweis auf Waldflächen gemäß § 2 LWaldG und die Notwendigkeit einer Waldumwandlungserklärung nach § 10 LWaldG.
  • Vorlage eines forstrechtlichen Ausgleichskonzepts mit Ersatzaufforstungen auf den Flurstücken 8546 und 8547 (6.204 m²) sowie eines Waldumbaus im Gemeindewald Eschelbronn (Flurstück 7803, 4.800 m²).
  • Ziel: Entwicklung standortgerechter, klimaresilienter Mischbestände mit Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion.

Wasserwirtschaft / Gewässerschutz / Hochwasser

Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Dezernat IV, Wasserrechtsamt

  • Lage des Plangebiets außerhalb von Wasserschutzgebieten, aber in einem HQextrem-Risikobereich; Hinweise zur Eigenvorsorge nach § 78b WHG, Verbot neuer Heizölverbraucheranlagen in hochwassergefährdeten Bereichen, Empfehlungen zur hochwasserangepassten Bauweise und zum Objektschutz.
  • Hinweise zur Wasserhaushaltsbilanz für das Niederschlagswasser nach DWA-M 102-4 und zum entwässerungstechnischen Konzept des Bebauungsplans (Mulden-Rigolen-System, Rückhaltevolumen, gedrosselte Ableitung, Versickerung).
  • Hinweise zu Starkregenereignissen und zur Vermeidung nachteiliger Abflussänderungen zu Lasten Dritter.

Boden / Bodenschutz / Geotechnik

Quellen: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Untere Bodenschutz- und Altlastenbehörde / Regierungspräsidium Freiburg – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB)

  • Feststellung hoher Bodenwertigkeit (Sonderstandorte für naturnahe Vegetation) und besonderer Bedeutung der Bodenfunktionen; Empfehlung eines sparsamen und schonenden Umgangs mit Boden gemäß BBodSchG/LBodSchAG.
  • Hinweis, dass im Plangebiet keine bekannten Altlasten, Altablagerungen oder Verdachtsflächen vorliegen; gleichwohl sind Verdachtsfälle während der Bauausführung der Altlastenbehörde zu melden.
  • Empfehlungen zur Berücksichtigung boden- und geotechnischer Belange im Rahmen der Bebauungsplanung und ggf. erforderlicher geotechnischer Gutachten.

Kultur- und Sachgüter / Archäologie

Quelle: Regierungspräsidium Stuttgart – Landesamt für Denkmalpflege

  • Hinweise auf ein im Plangebiet gelegenes archäologisches Kulturdenkmal, Empfehlung archäologischer Voruntersuchungen sowie ggf. erforderlicher Rettungsgrabungen; Hinweise auf Meldepflichten nach Denkmalschutzgesetz.

Raumordnung / Einzelhandel / Regionalplanung

Quellen: Regierungspräsidium Karlsruhe – Abteilung 2 Wirtschaft, Raumordnung, Bau-, Denkmal- und Gesundheitswesen / Verband Region Rhein-Neckar

  • Darstellung der Zielkonflikte mit der im Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar festgelegten Grünzäsur und dem Vorranggebiet für den vorbeugenden Hochwasserschutz sowie Behandlung dieser Konflikte im laufenden Zielabweichungsverfahren.
  • Bewertung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit den raumordnerischen Grundsätzen (Zentralitäts-, Integrations-, Kongruenz- und Beeinträchtigungsverbot) und Bezug auf die zugrunde liegenden Fachgutachten (Einzelhandelsanalyse, Umweltbericht, Verkehrsgutachten).

Landwirtschaft / Nutzungskonflikte

Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Amt für Landwirtschaft und Naturschutz, Fachbereich Landwirtschaft

  • Hinweise auf den Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche, Forderung nach möglichst flächensparenden Ausgleichsmaßnahmen sowie Bevorzugung von Ausgleich im Plangebiet, im vorhandenen Wald oder auf Sukzessionsflächen.
  • Empfehlungen zur Vermeidung zusätzlicher Beeinträchtigungen der landwirtschaftlichen Nutzung angrenzender Flächen.

Lärm / Immissionsschutz

Quellen: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Amt für Gewerbeaufsicht und Umweltschutz / Gesundheitsamt

  • Verweis auf schalltechnische Gutachten zum Vollsortimentmarkt und zum neuen Feuerwehrgerätehaus und deren Ergebnis, dass die Anforderungen der TA Lärm eingehalten werden.
  • Hinweise zur Sicherung der Immissionsrichtwerte über Festsetzungen im Bebauungsplan (u. a. Lage und Ausgestaltung der Stellplätze, Betriebszeiten, Anordnung technischer Anlagen).
  • Bestätigung, dass bei Einhaltung der Lärm-, Immissions- und Emissionsgrenzwerte aus Sicht des Gesundheitsamts keine Bedenken bestehen.

Brandschutz / Gefahrenabwehr

Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Amt für Feuerwehr und Katastrophenschutz

  • Hinweise auf die Einhaltung der VwV Feuerwehrflächen (Zufahrtsbreiten, Achslasten, Aufstell- und Bewegungsflächen).
  • Anforderungen an die Löschwasserversorgung nach DVGW-Arbeitsblatt W 405; Klarstellung, dass die Detailausgestaltung im Bebauungsplan und im späteren Baugenehmigungsverfahren festgelegt wird.

Folgende Unterlagen werden weiterhin ausgelegt:

  • Planzeichnung des Bebauungsplanes
  • Biotoptypenplan
  • Begründung mit Umweltbericht zur Flächennutzungsplan-Teiländerung als Bestandteil der Begründung, einschließlich der Darstellung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter.
  • Der Umweltbericht berücksichtigt die Abschichtung nach § 39 Abs. 3 UVPG: Die vertiefte Umweltprüfung (u. a. Artenschutz, Lärm, Entwässerung, Detailbewertung der Schutzgüter) erfolgt auf Ebene des Bebauungsplans „Vollsortimentmarkt und neue Feuerwehr Eschelbronn“; der Umweltbericht zur Flächennutzungsplan-Teiländerung greift diese Ergebnisse auf, fasst die wesentlichen Auswirkungen zusammen und ergänzt sie um die für die vorbereitende Bauleitplanung relevanten Gesichtspunkte (Flächeninanspruchnahme, Grundsatzverträglichkeit mit den Belangen des Umweltschutzes).

Folgende Fachgutachten werden zudem ausgelegt (Da die Flächennutzungsplanänderung von der Abschichtung nach § 39 Abs. 3 UVPG Gebrauch macht, werden die Gutachten analog mit ausgelegt, da sie Grundlage der FNP-Begründung sind.):

  • Gutachten für die geplante Ansiedlung eines EDEKAMarktes in Eschelbronn, Neidensteiner Str., Hier: Auswirkungsanalyse für ein Bebauungsplanverfahren und die Ausweisung eines Sondergebiets Einzelhandel gem. § 11 Abs. 3 BauNVO (Stadt + Handel Dortmund, Stand: 17.04.2025)
  • Ortsgemeinde Eschelbronn, Bebauungsplan „Vollsortimentmarkt und neue Feuerwehr Eschelbornn“ – Entwässerungstechnische Begleitplanung zum Bebauungsplan (Stra-tec GmbH Wittlich, Stand: Juni 2025)
  • Naturschutzfachliche Angaben zur Artenschutzrechtlichen Beurteilung (ASB) im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans „Nahversorgung Eschelbronn“ westlich der Neidensteiner Straße in Eschelbronn (Marcus Stüben, Dipl.-Biol., Bessenbach, Stand: 28.04.2025)
  • Naturschutzfachliche Angaben zur Artenschutzrechtlichen Beurteilung (ASB) im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans „Nahversorgung Eschelbronn“ westlich der Neidensteiner Straße in Eschelbronn basierend auf
    • Brutvogel- und Reptilien-Kartierungen (März bis Oktober 2025)
    • der Nachsuche nach Nährpflanzen (Bsp. Großer Wiesenknopf, Thymian, etc.) planungsrelevanter Arten (Bsp. Heller und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling, Thymian-Ameisenbläuling, etc.) sowie
    • Gelände-Untersuchungen zwecks Habitatanalyse zur Potenzialabschätzung nach dem "worst-case"-Ansatz hinsichtlich potenzieller weiterer planungsrelevanter Arten(Marcus Stüben, Dipl.-Biol., Bessenbach, Stand: 02.10.2025)
  • Schalltechnische Immissionsprognose - Berechnung der Geräuschemissionen des geplanten Neubaus eines Edeka-Lebensmittelmarkt, Neidensteiner Straße, 74927 Eschelbronn innerhalb des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Vollsortimenter Eschelbronn“ der Gemeinde Eschelbronn und Beurteilung der Zulässigkeit des Bauvorhabens aufgrund der Vorgaben der geltenden Regelwerke (Ingenieurbüro für Bauphysik, Kallstadt, Stand: 03.04.2025)
  • Schalltechnische Immissionsprognose - Berechnung der Geräuschemissionen des Feuerwehrgerätehauses, Neidensteiner Strßse, 74927 Eschelbronn innerhalb des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Vollsortimenter Eschelbronn“ der Gemeinde Eschelbronn und Beurteilung der Zulässigkeit des Bauvorhabens aufgrund der Vorgaben der geltenden Regelwerke (Ingenieurbüro für Bauphysik, Kallstadt, Stand: 03.05.2025)
  • Bauvorhaben „Edeka-Markt“ in Eschelbronn – Verkehrsgutachten Nachweis der Verkehrsverträglichkeit (Planungsteam Jakob Gänssle GmbH, Saarbrücken, Stand: 05/2025)
  • Entwässerungstechnische Begleitplanung zum Bebauungsplan „Vollsortimentmarkt und neue Feuerwehr Eschelbronn“ (Stratec – Ingenieurbüro für Verkehrsbau, Infrastrukturmanagement, Freianlagen und Umweltplanung, Wittlich, Stand: Juni 2025)

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: gemeinde@eschelbronn.devorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. 

Für die FNP-Teiländerung gilt: 

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. 

Hinweis zum Datenschutz

Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Gemeinde Eschelbronn oder ein von der Gemeinde eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, Gemeinde Eschelbronn oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Eschelbronn oder dem von der Gemeinde einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.