Öffentliche Bekanntmachung des GVV Elsenztal
icon.crdate16.12.2025
17. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Gemeindeverwaltungsverband Elsenztal
(Online-Veröffentlichung am 16.12.2025)
Gemeinsame öffentliche Bekanntmachung
17. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Gemeindeverwaltungsverband Elsenztal
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Verbandsversammlung hat am 02.07.2025 in öffentlicher Sitzung aufgrund des § 3 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für die 17. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Gemeindeverwaltungsverband Elsenztal gefasst und den Vorentwurf gebilligt.
Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf den abgebildeten Tekturpunkt „Fläche für den Gemeinbedarf – Feuerwehr“ auf der Gemarkung Lobenfeld der Gemeinde Lobbach.
Mit der 17. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes beabsichtigt der Gemeindeverwaltungsverband Elsenztal, in der vorbereitenden Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses für die Gemeinde Lobbach zu schaffen.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet in Form einer Planauslegung statt.
Der Entwurf der 17. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes liegt am Sitz des Gemeindeverwaltungsverbandes, Rathaus Meckesheim, Bürgerbüro, Friedrichstraße 10, 74909 Meckesheim, sowie im Ratssaal des Rathauses der Gemeinde 74931 Lobbach, Hauptstraße 52 während der üblichen Dienststunden in dem Zeitraum vom 19.01.2026 bis 20.02.2026 öffentlich aus.
Zusätzlich sind die Entwurfsunterlagen über die Homepage der Gemeinde Meckesheim und der Gemeinde Lobbach unter den Adressen www.meckesheim.de sowie www.lobbach.de abrufbar.
Während der Auslegungsfrist können dem Gemeindeverwaltungsverband Elsenztal Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB unter der E-Mail-Anschrift post(@)meckesheim.de elektronisch übermittelt werden.
Sie können auch in Schriftform übersandt (Gemeindeverwaltungsverband Elsenztal, Sitz: Rathaus, Friedrichstraße 10, 74909 Meckesheim) oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben (§ 4 a Abs. 6 BauGB).
Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, etc., zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.
Meckesheim, den 16.12.2025
gez. Maik Brandt, Verbandsvorsitzender


