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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Wir lassen die Zukunft im Dorf!

Fördermittel für den Ländlichen Raum: ELR-Programmausschreibung 2027 veröffentlicht

Am vergangenen Freitag hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg die Programmausschreibung 2027 für das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) veröffentlicht. Bewerben lohnt sich, sagt Barbara Schäuble von der Stabsstelle Wirtschaftsförderung des Rhein-Neckar-Kreises – und meint damit nicht nur die Projektträger: „Jeder geförderte Euro trägt zur Stärkung der Konjunktur bei, da pro Euro Fördergeld grob gerechnet fünf Euro Gesamtinvestitionen ausgelöst werden. Und das kommt wiederum der gesamten Region zugute.“

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderprogramm der Landesregierung, mit dem die integrierte Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen um die Verdichtungsräume unterstützt wird. Sowohl kommunale als auch private und gewerbliche Investitionen werden dabei mit Zuschüssen in den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen unterstützt. Die Nahversorgung mit Lebensmitteln und medizinischen Dienstleistungen sichern, zeitgemäßen Wohnraum schaffen oder kleine und mittlere Unternehmen unterstützen – diesen Zielen soll das ELR gerecht werden.

„Insbesondere vor dem Hintergrund der vielfältigen globalen Herausforderungen kommt einer klugen und integrierten Strukturentwicklung eine besondere Bedeutung zu. Neue und innovative Lösungen sind wichtig, um die Kommunen in Baden-Württemberg umfassend zu stärken“, sagte die Ministerin für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat, Marion Gentges MdL, anlässlich der Ausschreibung des ELR-Jahresprogramms 2027.

Klimaresilienz wird wichtiger

Die deutlichen klimatischen Veränderungen und die damit einhergehenden Extremwetterereignisse zeigen, dass die Klimaresilienz bei der Strukturentwicklung eine zentrale Rolle spielt. Auf diesen zusätzlichen Aspekt der kommunalen Strukturentwicklung geht das ELR mit einer darauf zugeschnittenen Förderung ein. Beispielhaft kann die modellhafte Umsetzung von Hitzeplänen, Verschattungen, Regenwasserspeichern oder neuen Versickerungsbereichen im Ortskern durch das ELR mit bis zu 50 Prozent gefördert werden.

Antrag einreichen vor dem 30. September 2026

Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2027 ist ein Aufnahmeantrag der jeweiligen Gemeinde. Diesen Antrag können Städte und Gemeinden bis zum 30. September 2026 digital beim zuständigen Regierungspräsidium stellen, wenn sie nach LEP 2002 im ländlichen Raum liegen oder als ländlich geprägt festgestellt wurden. Da die Kommunen auch hier eine angemessene Frist zur Bearbeitung benötigen, wenden sich Interessierte am besten zeitnah an die jeweiligen Ansprechpersonen in den Kommunen. 

Beratung und Unterstützung zum Thema bietet das

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis - Stabsstelle Wirtschaftsförderung
Frau Barbara Schäuble
Telefonnummer: 06221 522-2501
E-Mail schreiben

Links
deinfoerderprojekt.de
mlr.baden-wuerttemberg.de

ELR-Erklärfilm