Sitzung des Gemeinderats am 23.10.2024
icon.crdate27.11.2024
Kurzbricht der Gemeindeverwaltung
2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung am 25. September 2024
In der nichtöffentlichen Sitzung am 25. September 2024 hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:
- Der Gemeinderat hat die Verleihung des Ehrentitels „Altgemeinderat“ an Herrn Wolfgang Seltenreich beschlossen.
- Der Gemeinderat hat die Vergabe von sechs Bauplätzen im Baugebiet „Hummelberg II“ an die Höchstbietenden der jüngsten Vergaberunde beschlossen.
3. Feststellung des Protokolls aus der GR-Sitzung am 25.09.2024
Das Protokoll der Gemeinderatssitzung am 25.09.2024 wurde festgestellt.
4. Sitzordnung des Gemeinderats – Antrag der Fraktion M²
Der Gemeinderat einigte sich auf eine neue Sitzordnung.
5. Wasserversorgung – Jahresbericht 2023
Herr Gruber und Herr Hirn von den Stadtwerken Walldorf präsentierten in der Sitzung den Jahresbericht 2023 über die Beratung und Unterstützung in der technischen Betriebsführung der Wasserversorgung der Gemeinde Meckesheim. Verwaltung und Gemeinderat brachten eine hohe Zufriedenheit mit der Arbeit der Stadtwerke zum Ausdruck.
6. Lärmaktionsplan – Abwägung der Stellungnahmen und Verabschiedung
Der Gemeinderat nahm die in den Synopsen zusammengetragenen Stellungnahmen zu Kenntnis und machte sich die Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu eignen. Der Gemeinderat beschloss den Lärmaktionsplan mit den darin enthaltenen Maßnahmen.
7. Bauantrag- Antrag auf Befreiung, Schatthäuser Straße 35 – Garage
Der Gemeinderat beschloss, das Einvernehmen zur Errichtung der Garage und zur beantragten Befreiung gemäß §31 (2) BauGB zu versagen.
8. Sanierung und Umbau des Parkplatzes am alten Rathaus- Auftragsvergabe der Freianlagen
Der Gemeinderat hob die Ausschreibung aufgrund der großen Diskrepanz zwischen der Kostenberechnung und dem einzigen Angebot auf und bevollmächtigte den Bürgermeister einstimmig zur freihändigen Vergabe des Auftrags im Wert von bis zu 35.000 €.
9. OKS Mönchzell – Im Unterbühl 4 – Dachsanierung
Der Gemeinderat hat der finanziellen Förderung der Dachsanierung des KZV-Heims in Mönchzell mit insgesamt 39.000 € zugestimmt. Dieser Betrag umfasst die Förderung durch das Ortskernsanierungsprogramm sowie eine Vereinsförderung in Höhe von 15 % der Gesamtprojektkosten. Die Räumlichkeiten des KZV sollen im Gegenzug für weitere Vereinsaktivitäten geöffnet und die Dachfläche der Gemeinde als PV-Standort zur Verfügung gestellt werden.
10. Fortführung des Integrationsmanagements im GVV Elsenztal – erneute Beratung
Der Gemeinderat hat beschlossen, dass das Integrationsmanagement nicht an den Rhein-Neckar-Kreis abgegeben, sondern durch den GVV fortgeführt werden soll. Er stellt über die Landesförderung hinaus Eigenmittel in Höhe von bis zu 15.000 € bereit, um den Stellenumfang im GVV auf 1,0 Stellen aufzustocken.
11. Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2023
Der Gemeinderat hat die Jahresabschlüsse der Gemeinde Meckesheim, des Eigenbetriebs „Energie und Wasserversorgung“ und des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung“ festgestellt und den noch nicht beschlossenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben nachträglich die Zustimmung erteilt.
Die Ergebnisrechnung weist ein Gesamtergebnis von 2,69 Mio. € aus und übertrifft damit den Planansatz um rd. 2,57 Mio. €. Die Finanzrechnung verzeichnet getätigte Investitionen i. H. v. 3,82 Mio. €. Der Bestand an liquiden Mitteln belief sich zum Jahresende auf rd. 1,07 Mio. €. Die Kreditermächtigung für das Jahr 2023 betrug 1,25 Mio. €, wurde jedoch nicht in Anspruch genommen.
Der Eigenbetrieb „Energie- und Wasserversorgung“ weist zum Jahresende im Erfolgsplan einen Verlust von 104.721 € aus, während der Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung“ mit einem Überschuss von 54.793 € abrechnet. Hier wurden Investitionen i. H. v. jeweils 481.943 € und 534.870 € getätigt. Der Eigenbetrieb „Energie- und Wasserversorgung“ benötigte 400.000 € seiner geplanten Kreditermächtigung von 500.000 €. Der Abwassereigenbetrieb nahm 600.000 € an Fremdkrediten auf. Geplant waren hier 1,3 Mio. €.
12. Beteiligungsbericht 2023
Der Beteiligungsbericht 2023 wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.
13.Änderung des Hebesatzes für die Grundsteuer A und B aufgrund der Grundsteuerreform
Beschluss einer Hebesatzsatzung zum 01.01.2025
Aufgrund der neuen, ab 2025 geltenden Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer sind auch die Hebesätze 2025 neu zu beschließen. Der Gemeinderat hat die Hebesatzsatzung zum 01.01.2025 beschlossen. Die Hebesätze werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 407 v.H.,
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 222 v.H.,
2. für die Gewerbesteuer auf 370 v.H.
der Steuermessbeträge. Damit wird die Grundsteuer im Ergebnis für die Gemeinde „aufkommensneutral“ gestaltet. Auch bei einer aufkommensneutralen Gestaltung, in Bezug auf die Grundsteuereinnahmen insgesamt, wird es jedoch trotzdem zwangsläufig Verschiebungen im Hinblick auf die zu zahlende Grundsteuer je Steuerpflichtigen geben. Die Höhe der Belastungsverschiebungen im Bereich der Grundsteuer B ist Ausdruck des Bodenwertmodells des Landesgrundsteuergesetzes, bei dem die Gebäudewerte nicht berücksichtigt werden.
14. Änderung der Wasserversorgungssatzung zum 01.01.2025
Aufgrund einer neuen Gebührenkalkulation hat der Gemeinderat die zweite Änderungssatzung der Wasserversorgungssatzung und die Anpassung der Verbrauchsgebühr von 2,17 € je m³ auf 2,79 € je m³ (netto) und der Zählergrundgebühren zum 01.01.2025 beschlossen.
15. Änderung der Abwassernutzung zum 01.01.2025
Aufgrund einer neuen Kalkulation hat der Gemeinderat die fünfte Änderungssatzung der Abwassersatzung und die Anpassung der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr auf 4,08 € je m³ und 0,47 € je m² zum 01.01.2025 beschlossen.