Sitzung des Gemeinderats am 22.01.2025
icon.crdate28.01.2025
Kurzbericht der Gemeindeverwaltung
1. Feststellung des Protokolls aus der GR-Sitzung am 18.12.2024
Der Gemeinderat hat das Protokoll festgestellt.
2. Projektvorhaben Freiflächen-Photovoltaik - Fläche 5
3. Projektvorhaben Freiflächen-Photovoltaik - Fläche 6
4. Projektvorhaben Freiflächen-Photovoltaik - Fläche 1
Der für die sogenannte Raumordnung zuständige Verband Region Rhein-Neckar erstellt derzeit einen Teilregionalplan Freiflächen-Photovoltaik. Mit diesem Planungsinstrument sollen im baden-württembergischen Teil der Region 0,2 % der Fläche in Form von regionalplanerischen Vorbehaltsgebieten für die Solarenergie bereitgestellt werden. Der Verband setzt damit einen Planungsauftrag für den Ausbau der Erneuerbaren Energien um.
Im Rahmen der Anhörung der Gemeinde Meckesheim zu den Plänen des Regionalverbands hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 17.04.2024 seinerseits fünf Potenzialflächen für Freiflächen-Photovoltaik-Vorhaben ausgewiesen, ergänzend zu einem Flächenvorschlag des Regionalverbands, und an den Verband zurückgemeldet. Die Ausweisung der Flächen erfolgte auf der Grundlage eines Kriterienkatalogs, der im Auftrag der Gemeinde von einem Planungsbüro entwickelt worden ist. Kriterien waren u. a. Abstände zu Siedlungsflächen, naturschutzrechtliche Belange, Landschaftsbild, Bodenqualität.
Daraufhin haben sich Grundstückseigentümer der Flächen 1 (Ober dem Buchwald, Meckesheim), 5 (Langental, Mönchzell) und 6 (Petersberg, Meckesheim) und die Projektierer Ksolar, WPOWER und Starvert eigeninitiativ zusammengetan, um auf diesen Flächen Freiflächen-PV-Vorhaben zu realisieren. Die Projektierer waren in der Sitzung anwesend und stellten ihre jeweiligen Vorhaben vor. Die baurechtlichen Voraussetzungen hierfür müssen durch die Gemeinde Meckesheim in Form von Bebauungsplänen zunächst geschaffen werden. Die dabei anfallenden Kosten tragen die Projektierer.
Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, die städtebaulichen Verträge mit den Vorhabenträgern K-Solar, WPOWER und Starvert vorzubereiten und das weitere baurechtliche Verfahren einzuleiten.
5. Bauantrag - Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren; Am Wengertsgrund 14; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
Der Gemeinderat erteilte sein bauordnungsrechtliches Einvernehmen nach § 54 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 53 Abs. 3 LBO für die Errichtung des Einfamilienhauses mit Doppelgarage. Dem Antrag auf Befreiung nach §31 BauGB für die Überschreitung der Baugrenze durch Überdachung wurde das bauplanungsrechtliche Einvernehmen versagt.
6. Grundschule Mönchzell - Vergabe der Sonnenschutzarbeiten
Der Gemeinderat hat den Auftrag für das Anbringen eines Sonnenschutzes an der südöstlichen und südwestlichen Außenfassade der Grundschule Mönchzell dem günstigsten Bieter, der Fa. Schifferdecker GmbH, Meckesheim, zum Preis ihres Angebotes in Höhe von 24.532,45 € erteilt.
7. fibernet.rn | Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar - 5. Änderung der Verbandssatzung
Der 5. Änderung der Verbandssatzung wurde zugestimmt. Der Bürgermeister wurde ermächtigt, das Votum für die Gemeinde in der Verbandsversammlung entsprechend abzugeben.

