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Beraten & Beschlossen

Sitzung des Gemeinderats am 16.07.2025

icon.crdate17.07.2025

Kurzbericht der Gemeindeverwaltung

1. Feststellung des Protokolls aus der GR-Sitzung am 25.06.2025

Der Gemeinderat hat das Protokoll festgestellt.

2. Zweite Anhörung und zweite Offenlage zur Aufstellung des Teilregionalplans Freiflächen-Photovoltaik zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar

Der Gemeinderat hat die geänderten Planinhalte im Rahmen der 2. Offenlage des Teilregionalplans Freiflächen-Photovoltaik zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit einer Stellungnahme beauftragt. Der Regionalverband hat die von der Gemeinde Meckesheim als Potenzialflächen festgelegten Flächen nur teilweise übernommen. Die übrigen Flächen sollen mittels Zielabweichungsverfahren im Einzelfall geltend gemacht werden.

3. Baugebiet Mülben

- Vorstellung der Planung
- Beauftragung der verfahrenstechnischen Vorbereitung und der zur Durchführung der Baulandumlegung „Mülben" erforderlichen vermessungs- und katastertechnischen Aufgaben

Herr Glup vom Büro Sternemann und Glup präsentierte den städtebaulichen Konzeptentwurf für das Baugebiet „Mülben“. Die Planung berücksichtigt die Ergebnisse der Biotopkartierung und der artenschutzrechtlichen Untersuchungen und sieht eine Ringerschließung in der Verlängerung der Petersbergstraße vor. Neben Flächen für Gewerbe und Wohnen in Einzel- und Doppelhausbebauung werden die Ansiedlung einer Senioreneinrichtung und die Umsetzung alternativer Wohnformen (Quartiersgedanke, kleinere Mehrfamilienhäuser, Mehrgenerationenwohnen o. ä.) angestrebt. Für die Energieversorgung sollen im Rahmen der kommunalen Wärmeplanungen lokale und autarke Lösungen eruiert werden.

Der Gemeinderat beschloss, die der Baulandumlegung „Mülben" erforderlichen vermessungs- und katastertechnischen Aufgaben an die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure Schwing, Hecht & Dr. Neureither zu vergeben.verfahrenstechnischen Vorbereitungen und die zur Durchführung.

4. Baugebiet Mülben - Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht

Der Gemeinderat beschloss zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung im Bereich des geplanten Baugebiets „Mülben“ eine Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Ziffer 2 Baugesetzbuch.

5. Kriminalitäts- und Verkehrsunfallentwicklung im Jahr 2024

Der Leiter des Polizeireviers Neckargemünd, Erster Polizeihauptkommissar Wolfgang Metzger, präsentierte im Gemeinderat die Kriminalitäts- und Verkehrsunfallentwicklung für das Jahr 2024. In der Gemeinde Meckesheim ging die Anzahl der erfassten Straftaten von 165 auf 134 zurück. Die Aufklärungsquote lag bei 59,7%. Es gab keine Straftaten gegen das Leben, und die Sexualdelikte gingen von 8 auf 2 zurück, bei einer Aufklärungsquote von 100%. Rohheitsdelikte (von 30 auf 27) und Diebstähle (von 40 auf 38) zeigten ebenfalls rückläufige Zahlen bei einer sehr guten Aufklärungsquote, während Vermögens- und Fälschungsdelikte leicht anstiegen (von 13 auf 14). Sachbeschädigungen nahmen leicht zu, während Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zurückgingen. Im Ergebnis lebe es sich in Meckesheim sicher und ruhig.

Im Verkehrsbereich gab es insgesamt 124 Verkehrsunfälle (+6), davon 74 Kleinstunfälle (+16). Verkehrsunfälle mit Personenschäden gingen auf 8 zurück (-12), und es gab keine Todesfälle (-1). An vier Unfällen waren Radfahrer beteiligt, an zwei Fußgänger. Junge Fahrer und Senioren seien in Meckesheim unterdurchschnittlich an Verkehrsunfällen beteiligt.

 

6. Projektvorstellung Freiflächen-Photovoltaik, Fläche 3

Vertreter der Firma E.on präsentierten ein Freiflächen-Photovoltaik-Vorhaben, das auf landwirtschaftlichen Flächen der Katholischen Kirche beiderseits des Neckargemünder Wegs in der Nähe des Gemeindewaldes geplant ist (Flurstück-Nummern 2290 und 2323). Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, den städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger „E.on“ vorzubereiten und das weitere bauplanungsrechtliche Verfahren einzuleiten.

7. Neubau Kindergarten Mönchzell

- Grundsatzbeschluss
- Vergabe der Planungsleistungen (VgV-Verfahren)

Der Gemeinderat fasste den Grundsatzbeschluss zum Bau eines neuen Kindergartens im Ortsteil Mönchzell und beauftragte die Verwaltung mit der Einleitung eines europaweiten VgV-Verfahrens in Zusammenarbeit mit dem Büro i3-Planung und Beratung GmbH zur Vergabe der Planungsleistungen für den Neubau einer Kindertageseinrichtung auf dem Grundstück Flst. Nr. 2518/2517 im Unterbrühl in Mönchzell.

8. Telefonie

a) Auftragsvergabe: Cloud-Telefonanlage
b) Auftragsvergabe: Endgeräte

Der Gemeinderat stimmte der Nutzung der 3CX Cloud Telefonanlage für jährliche Kosten in Höhe von 1975,40 Euro (brutto) zu und erteilte der Fa. GEMAKOM GmbH den Auftrag zur Migration in die 3CX Cloud und die Beschaffung der erforderlichen Endgeräte. Die Nutzung der Cloud-Telefonie ermöglicht eine bessere Integration der Telefondienste in digitale Arbeitsprozesse und eine effizientere Kommunikation innerhalb der Verwaltung sowie nach außen. Zudem werden gegenüber der bisherigen Lösung Kosten eingespart.

9. Digitale Gremienarbeit - Auftragsvergabe: Tablet-Computer

Der Gemeinderat erteilte den Auftrag für die Lieferung von neuen Tablet-Computern dem einzigen Anbieter, der Fa. GEMAKOM GmbH, Ketsch, zum Preis von 10.652,88 €.

10. Verlegung der Wahllokale für die Wahlbezirke Meckesheim Ost und Meckesheim West

Die Verwaltung hat vorgeschlagen, die Wahllokale für die Wahlbezirke WB 01 - Meckesheim Ost (Auwiesenhalle) und WB 02 - Meckesheim West (Katholischer Kindergarten) gemeinsam in den evangelischen Kindergarten zu verlegen, um organisatorische und logistische Verbesserungen zu erreichen. Die Verlegung könnte nach der Landtagswahl 2026 evaluiert werden.

Der Gemeinderat würde eine Verlegung des Wahllokals für den Bezirk Meckesheim Ost aus der Auwiesenhalle in den ev. Kindergarten begrüßen. Eine Verlegung des Wahllokals für den Bezirk Meckesheim West wurde demgegenüber gemischt bewertet. Die Verwaltung wird die Einwände abwägen und die Entscheidung in eigener Zuständigkeit treffen.

11. Plakatierungsrichtlinien in Wahlzeiten - Anpassung der zulässigen Anzahl von Wahlplakaten je Partei bzw. Wahlvorschlagsträger

Der Gemeinderat hat der Erhöhung der zulässigen Anzahl von Wahlplakaten je Partei bzw. Vorschlagsträger von bisher 10 auf 12 Stück zugestimmt.