Das Standesamt ist eine der Institutionen, die die Bürgerinnen und Bürger in vielen Lebensbereichen begleitet. Dazu gehören die Anmeldung von Geburten, die Eheschließung, die Beurkundung von Sterbefällen sowie die Führung von Personenstandsregistern.
Auch bei Kirchenaustritten, Namensänderungen und Urkundenbestellungen - für die vielfältigsten Zwecke führt Sie der Weg zu uns.
Sie bekommen ein Kind?
1. Anmeldung eines Neugeborenen
Im üblichen Fall entbinden Sie ihr Kind in einem den umliegenden Krankenhäusern. Melden Sie Ihr Kind bitte in der dortigen Krankenhausverwaltung an. Das Krankenhaus sendet dem dortigen Standesamt die Geburtsanmeldung zur Beurkundung zu.
Lediglich bei einer (Haus)-Geburt in der Gemeinde Meckesheim liegt die Zuständigkeit bei uns. In solch einem Fall nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Eine Wohnsitzanmeldung beim Einwohnermeldeamt Meckesheim ist nicht notwendig. Dies geht über das System automatisch.
2. Nichteheliches Kind – Anerkennung der Vaterschaft
Sind Sie nicht miteinander verheiratet und bekommen gemeinsam ein Kind?
Zur Beurkundung Ihres Neugeborenen mit beiden Elternteilen benötigt das Geburtsstandesamt zwingend eine Vaterschaftsanerkennung.
Bei der Anerkennung der Vaterschaft haben Sie die Wahl zwischen dem Jugendamt Ihres Wohnsitzes und dem Standesamt.
Die Begründung einer gemeinsamen Sorge (Sorgeerklärung) kann nur beim Jugendamt geschehen. Es empfiehlt sich, wenn Sie gemeinsame Sorge wünschen, beide Erklärungen beim Jugendamt abzugeben.
Sie möchten heiraten?
1. Grundsätzliches
Die standesamtlichen Trauungen werden von den StandesbeamtInnen der Gemeinde Meckesheim durchgeführt. Selbstverständlich stehen diese für alle Fragen rund um die Anmeldung zur Eheschließung, die Kosten und die benötigten Unterlagen sowie bei der Planung und Durchführung der standesamtlichen Trauungen jederzeit zur Verfügung.
Die Anmeldung der Eheschließung ist beim Standesamt Ihres Wohnsitzes zu machen. Hierbei ist es gleich, ob Sie dort Haupt- oder Nebenwohnsitz haben. Die Eheschließung kann, wenn Sie das wünschen, bei jedem Standesamt in Deutschland vorgenommen werden.
Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Trautermin erfolgen.
Wir empfehlen für die Anmeldung der Eheschließung einen Zeitraum von 4 Monaten bis 1 Monat vor dem gewünschten Termin.
Trauungen finden grundsätzlich während den Öffnungszeiten von Montag bis Freitag statt. Außerhalb dieser Zeiten können Sie gerne Termine anfragen. Bitte beachten Sie, dass hierbei Mehrkosten aufkommen.
An ausgewählten Samstagen im Jahr bieten wir auch standesamtliche Trauungen an.
2. Anmeldung zur Eheschließung
Zur Anmeldung der Eheschließung benötigen wir mehrere Informationen von Ihnen. Bitte senden Sie uns hierzu eine Anfrage: E-Mail scheiben
Nach kurzer Prüfung erhalten Sie dann eine Antwort von uns aus der hervorgeht, welche Unterlagen Sie zur Anmeldung der Eheschließung benötigen.
Sofern alle Dokumente im Original vorliegen, können Sie einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung vereinbaren.
Bitte beachten Sie, dass Sie zur Anmeldung der Eheschließung grundsätzlich gemeinsam vorsprechen sollen.
Ist mindestens einer der Brautleute oder der Trauzeugen der deutschen Sprache nicht oder nicht ausreichend mächtig, muss zur Anmeldung der Eheschließung und zur Eheschließung ein Dolmetscher mitgebracht werden. Die Entscheidung, ob ein Dolmetscher notwendig ist oder nicht, trifft der Standesbeamte.
Stammbuch, Ringe, Trauzeugen sind keine Pflicht um zu heiraten. Wenn Sie es aber wünschen, dürfen Sie Trauzeugen mitbringen, Ringe tauschen und ein Stammbuch erwerben. Eine kleine Auswahl an Stammbüchern haben wir vorrätig.
3. Trauorte in Meckesheim
Lassen Sie Ihr Ja-Wort zu einem unvergesslichen Erlebnis an einem unvergleichlichen Ort werden. Denn Meckesheim bietet gleich mehrere geradezu magische Orte für den schönsten Tag im Leben.
Paare dürfen sich auf romantische Orte freuen, die Geschichte und Schönheit vereinen und eine unvergessliche Kulisse für ihren großen Tag bieten.
Das Standesamt steht Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung. Auch eine Vor-Ort-Besichtigung ist gerne möglich.
- Ratssaal
Modern, schlicht und edel präsentiert sich das Trauzimmer im Meckesheimer Rathaus für bis zu 35 Gäste.
- Wachthaus
Wer sich im Wachthaus trauen lässt, kann dort die herrliche historische und romantische Atmosphäre genießen. Dieser kleine Raum bietet Platz für Trauungen im engen Kreis mit bis zu 20 Personen. Der Vorplatz lädt anschließend bei gutem Wetter zu einem schönen Sektempfang ein.
- Martinskapelle
Am charmanten Gemäuer der Martinskapelle mit wunderschönem Blick ins Tal befindet sich ein ganz außergewöhnlicher Ort für eine unvergessliche standesamtliche Trauung mit vielen Gästen.
- Bürgersaal im historischen Dachgeschoss des "Alten Rathauses"
Im Bürgersaal des „alten“ Rathauses lässt sich seit 2024 im historischen Gebäude mit gemütlicher Atmosphäre eine standesamtliche Eheschließung mit bis zu 30 Personen durchführen. Mit diesem neuen Angebot möchten wir dem wachsenden Bedarf an stilvollen Trauorten gerecht werden und vor allem den barrierefreien Zugang zum Trausaal gewährleisten.
Ausstellung von Personenstandsurkunden
Aus den beim Standesamt Meckesheim geführten Personenstandsregistern können auf Wunsch Urkunden erstellt und Auskünfte erteilt werden.
Die Geburt, Heirat oder der Sterbefall muss für eine Urkundenausstellung demnach in Meckesheim oder Mönchzell stattgefunden haben.
Kirchenaustritt
Eine persönliche Vorsprache ist zwingend notwendig. Bitte vereinbaren Sie hierzu telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit einem unseren StandesbeamtInnen.
Für die Erklärung des Kirchenaustritts wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 € erhoben.
Entgegennahme namensrechtlicher Erklärungen
Als Standesamt sind wir unter anderem zuständig für:
- Erklärungen zum Ehenamen
- Erklärungen zur Wiederannahme von ehemals geführten Namen
- Angleichungen an das deutsche Namensrecht
- Öffentlich-rechtliche Namensänderungen
Welche Dokumenten Sie hierfür benötigen variiert von Fall zu Fall. Bitte wenden Sie sich hierzu an unsere Standesbeamten.
Beurkundung von Sterbefällen
Das Standesamt Meckesheim für die Beurkundung sämtlicher Sterbefälle zuständig, welche auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Meckesheim ereignen.
Die Anzeige erfolgt in der Regel durch ein Bestattungsunternehmen.
Grundsätzlich wird zur Beurkundung ein Nachweis über die Geburt des Verstorbenen benötigt. Dies können eine Geburtsurkunde oder Eheurkunde sein. In Einzelfällen werden weitere Unterlagen benötigt.
Nachlasserhebungen
Als Standesamt des letzten Wohnsitzes einer verstorbenen Person sind wir dafür zuständig die erforderlichen Daten zu erheben und an das zuständige Nachlassgericht in Sinsheim weiterzuleiten.
Sie werden einige Tage nach Beurkundung des Sterbefalls einen entsprechenden Fragebogen von uns erhalten.
Bitte beachten Sie, dass Sie nach § 2259 BGB dazu verpflichtet sind letztwillige Verfügungen (Bspw. ein Testament) an das Nachlassgericht auszuhändigen.