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Bundestagswahl 2025

Bundestagswahl 2025

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. 

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

Hinweise zur Briefwahl

Aufgrund der Auflösung des 20. Deutschen Bundestags und der damit verbundenen vorgezogenen Neuwahl kommt es zu Fristverkürzungen bei der Wahlvorbereitung. Hierdurch entsteht eine sehr kurze Frist für den Versand und Rückversand der Briefwahlunterlagen. Voraussichtlich kann mit dem Versand der Briefwahlunterlagen frühestens ab dem 7. Februar 2025 begonnen werden. 

Das Wahlamt empfiehlt deshalb, die Briefwahlunterlagen während der Öffnungszeiten vor Ort im Rathaus zu beantragen und direkt mitzunehmen, sodass kein Versand der Unterlagen erforderlich ist. 

Allgemeines zur Bundestagswahl

Wer kann wählen?

In Deutschland ist wahlberechtigt, wer

  • das 18. Lebensjahr vollendet hat;
  • über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügt;
  • seit mindestens 3 Monaten in Deutschland wohnhaft ist.

Wie viele Stimmen können abgegeben werden?

Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird eine Person im Wahlkreis gewählt. Die Erststimme wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Ab der Bundestagswahl 2025 gewinnt eine Bewerberin oder ein Bewerber einer Partei einen Wahlkreissitz, wenn sie oder er in dem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten hat und dieser Sitz außerdem durch Zweitstimmen gedeckt ist (sogenannte Zweitstimmendeckung). Eine Einzelbewerberin oder ein Einzelbewerber erhält einen Wahlkreissitz, wenn sie oder er die meisten Stimmen auf sich vereinigt.

Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wird die Landesliste einer Partei gewählt. Die Zahl der Zweitstimmen entscheidet darüber, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag erhält (Verhältniswahl), und ist daher die Maßgebliche. Durch die Einführung der Zweitstimmendeckung zur Bundestagswahl 2025 hat die Zweitstimme noch an Bedeutung gewonnen.

Wie wird gewählt?

Wahlberechtigte in Deutschland müssen, abhängig von ihrer Heimatadresse, in einem bestimmten Wahlraum wählen. Welcher Wahlraum das ist, steht in der Wahlbenachrichtigung. Wahlberechtigte können aber auch einen Wahlschein beantragen, mit dem sie per Briefwahl oder in einem anderen Wahlraum ihres Kreises oder ihrer kreisfreien Stadt (weil beispielsweise „ihr“ Wahlraum nicht barrierefrei erreichbar ist) wählen können.

Wahlberechtigte Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, können sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen und per Briefwahl an der Bundestagswahl teilnehmen.

Der Wahlschein für die Briefwahl kann entweder vor Ort im Bürgerbüro, Friedrichstr. 10 in 74909 Meckesheim, oder online beantragt werden. Die Online-Beantragung wird voraussichtlich ab Ende Januar möglich sein.

Zum Online-Wahlscheinantrag

Informationen für im Ausland lebende Deutsche

Weitere Informationen zur Bundestagswahl

Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentlichen Bekanntmachungen folgen in Kürze.