Auf einen Blick!
Kernzeitbetreuung in der Grundschule Mönchzell im Schuljahr 2022/2023
12.05.2022: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.04.2022 beschlossen, dass die Kernzeitbetreuung im kommenden Schuljahr durch das Spiel-Mobil im Kraichgau e.V. durchgeführt wird. Durch die ... [mehr]
SUNSHINE LIVE: DIE 90ER - LIVE ON STAGE
07.04.2022: MASTERBOY UND BEATRIX DELGADO CAPTAIN JACK MAGIC AFFAIR CHRIS NITRO Wann? Freitag, 15.07.2022 um 19:30 Uhr (Einlass: ab 18:00 Uhr) Wo? Auwiesenhalle | Schulstraße 19 | ... [mehr]
1200 Jahre Meckesheim präsentiert MUNDSTUHL
18.03.2022: MUNDSTUHL FLAMONGOS - Das brandneue Programm! Wann? Samstag, 2. Juli 2022 um 20:00 Uhr (Einlass: 19:00 Uhr) Wo? Neuer Parkplatz bei der Karl-Bühler-Schule, Schulstraße, ... [mehr]
Kernzeitbetreuung in der Karl-Bühler-Schule Meckesheim im Schuljahr 2022/2023
12.05.2022: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.04.2022 beschlossen, dass die Kernzeitbetreuung in Meckesheim im kommenden Schuljahr wie in der Grundschule Mönchzell durch das Spiel-Mobil im Kraichgau ... [mehr]
STADTRADELN 2022
16.03.2022: STADTRADELN in Meckesheim und Mönchzell ...jetzt registrieren und mitradeln! Um was geht es? Im Jahr 2022 nimmt die Gemeinde Meckesheim wieder mit eigener Wertung am ... [mehr]
Veranstaltungstipps
08.05.2022 - STADTRADELN 2022
STADTRADELN in Meckesheim und Mönchzell ...jetzt registrieren und mitradeln! Um ... [mehr]24.05.2022 - Die Geschichte des Bahnhofs Meckesheim anhand eines Modells der Bahnanlage (um ca. 1922)
Wann? Dienstag, 24. Mai 2022 von 13:30 Uhr bis 15 Uhr Wo? NFp ... [mehr]02.07.2022 - 1200 Jahre Meckesheim: MUNDSTUHL
MUNDSTUHL FLAMONGOS - Das brandneue Programm! Wann? Samstag, 2. Juli 2022 um 20:00 ... [mehr]03.07.2022 - 1200 Jahre Meckesheim: Theaterabend "Der Bauernprophet"
Theaterabend "Johann Adam Müller – Der Bauernprophet" Wann? Sonntag, 3. Juli ... [mehr]15.07.2022 - 1200 Jahre Meckesheim: SUNSHINE LIVE - DIE 90ER - LIVE ON STAGE
MASTERBOY UND BEATRIX DELGADO CAPTAIN JACK MAGIC AFFAIR CHRIS NITRO ... [mehr]
Informationen zum Coronavirus
Neue Corona-Verordnung ab 3. April 2022
Ab Sonntag, 3. April 2022, gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Damit fallen weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes keine rechtliche Grundlage mehr gibt. Die Maskenpflicht im Nahverkehr und im medizinischen Bereich bleibt erhalten.
Nach den jüngst vom Bund beschlossenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) hat die baden-württembergische Landesregierung die Corona-Verordnung des Landes grundlegend geändert. Die neue Verordnung wurde am Freitag, 1. April 2022, nach einem entsprechenden Kabinettsbeschluss vom Staatsministerium notverkündet. Damit fallen im Land von Sonntag, 3. April 2022, an weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es nun keine rechtliche Grundlage mehr gibt.
Die meisten Schutzmaßnahmen entfallen
Eine Aufrechterhaltung der derzeitigen Schutzmaßnahmen wäre nur durch einen Landtagsbeschluss und bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine so genannte Hotspot-Regelung (§ 28a Absatz 8 IfSG) über den 2. April hinaus möglich. Diese Voraussetzungen sind nicht gegeben – weder liegt derzeit eine Virusvariante mit signifikant höherer Pathogenität vor noch eine konkrete Gefahr der Überlastung der Krankenhauskapazität.
Baden-Württemberg hat sich bis zuletzt dafür eingesetzt, mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes einen Instrumentenkasten an Basisschutzmaßnahmen aufrechterhalten zu können, mit dem kurzfristig auf Änderungen des Infektionsgeschehens im Land hätte reagiert werden können. Das neue Infektionsschutzgesetz sieht dies jedoch nicht mehr vor.
Verantwortungsvolles Handeln und eine besondere Vorsicht gerade im Kontakt mit Menschen, für die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf besteht, sind weiterhin notwendig. Nach den bisherigen Erfahrungen in der Pandemie hat sich das Tragen einer Maske als besonders wirksames Mittel zum Eigen- und Fremdschutz erwiesen. Die Landesregierung empfiehlt daher dringend, weiterhin eigenverantwortlich eine Maske zu tragen sowie einen Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten.
Maßnahmen in der neuen Corona-Verordnung
Folgende Maßnahmen sind in der neuen Corona-Verordnung (Gültigkeitszeitraum vom 3. April bis 1. Mai 2022) vorgesehen:
- Abstands-, Masken- und Hygieneempfehlung (§ 2 CoronaVO)
- Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-Maske):
- im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV),
- in Arzt- und Zahnarztpraxen,
- in Einrichtungen, Fahrzeugen und an Einsatzorten der Rettungsdienste sowie
- in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe (§ 3 CoronaVO)
Außerdem beinhaltet die Verordnung eine Ermächtigung zum Erlass von Ressortverordnungen auf Grundlage von § 28a Absatz 7 IfSG zur Regelung von:
- Maskenpflichten in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Dialyseeinrichtungen, Eingliederungshilfeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten
- Testpflichten
- in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Eingliederungshilfeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten,
- in Schulen und Kitas,
- in Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerberinnen und -bewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlerinnen und -aussiedlern,
- in Justizvollzugsanstalten, Maßregelvollzugseinrichtungen und anderen Einrichtungen, soweit dort dauerhaft freiheitsentziehende Unterbringungen erfolgen.
Diese Regelungen werden nicht direkt in der Corona-Verordnung der Landesregierung, sondern in entsprechenden Ressortverordnungen umgesetzt. Dazu gehören etwa Testpflichten in der Corona-Verordnung Schule und der Corona-Verordnung Kita bis zum Beginn der Osterferien sowie die Beibehaltung der Masken- und Testpflichten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in der Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.
Des Weiteren beinhaltet die Corona-Verordnung des Landes die Ermächtigung zum Erlass von Ressortverordnungen sowie von Verordnungen der Stadt- und Landkreise auf Grundlage von § 28a Absatz 8 IfSG zur Regelung von Test-, Masken- und Hygienepflichten. Dies soweit der Landtag gemäß § 28a Absatz 8 Satz 1 IfSG feststellt, dass eine konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage besteht, die sogenannte Hotspot-Regelung.
Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO)
Weiter Informationen:
Telefon-Hotlines (Quelle: LRA RNK)
Wer befürchtet, sich angesteckt zu haben, erreicht die Hotline des Gesundheitsamts Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr unter Tel. 06221 522-1881.
Corona-Schnellteststation in Meckesheim
Die Firma acovid bietet in Kooperation mit der Gemeindeverwaltung weiterhin Bürgertestungen an:
Standort:
- Wachthaus | Bahnhofstr. 1 | 74909 Meckesheim
Öffnungszeiten:
- Montag von 9 bis 19 Uhr
- Dienstag von 9 bis 19 Uhr
- Mittwoch von 9 bis 19 Uhr
- Donnerstag von 9 bis 19 Uhr
- Freitag von 9 bis 19 Uhr
- Samstag von 9 bis 19 Uhr
- Sonntag von 9 bis 19 Uhr
Die Testung erfolgt ausschließlich durch qualifiziertes medizinisches Personal. Die von der Firma acovid genutzten Antigen-Schnellests sind vom Paul-Ehrlich-Institut evaluiert und haben eine Sensitivität von 98,10% und eine Spezifität von 99,8%. Für Kinder und Jugendliche gibt es ein Speicheltest-Angebot (Lolli-Test).
Tragen Sie auf dem Testgelände stets eine Medizinische Maske und halten Sie vor Ort bitte immer die Abstandsregeln ein.
Weitere Informationen und Terminbuchung: https://www.acovid.de
Glasfaser für Meckesheim und Mönchzell
Kontakt
Kontakt (bei evtl. Vertragsfragen):
BBV Rhein-Neckar
Tel.: 07263 773 99 70
E-Mail:
Kontakt (bei evtl. Bauschäden):
FTC Tele Sverige AB
Herr Viktor Johansson
Tel.: 0152 38307310
E-Mail:
Gemeinde Meckesheim
Offenlegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hummelberg II“