Redaktionsschluss
Alle Artikel sind bis zum Redaktionsschluss, in der Regel Dienstag, 10:00 Uhr, bei der Gemeinde in elektronischer Form einzureichen. In Wochen mit Feiertagen verschiebt sich der Redaktionsschluss auf den vorausgehenden Werktag. Beiträge, die später eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Berichte / Bilder
Das Zeichenkontingent für örtliche Vereine und sonstige Organisationen soll in der Regel
- a) für Hauptvereine 2.000 Zeichen und zwei Bilder
- b) für Abteilungen der Vereine 1.500 Zeichen und zwei Bilder
nicht überschreiten.
Rechte Dritter sind zu beachten (Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, u.ä.). Insbesondere dürfen Bilder aus dem Internet ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht für Beiträge verwendet werden.
Titelseiten
Titelseiten können von Kirchen, Schulen, örtlichen Vereinen und Organisationen reserviert werden. Auch wenn eine Reservierung bestätigt wurde, hat die Gemeinde selbst oder große Jubiläen immer Vorrang.
Innenseiten
Kirchen, Schulen, örtliche Vereinen und Organisationen haben die Möglichkeit, pro Veranstaltung einmal vorab eine ¼ Seite als Veranstaltungshinweis zu bekommen. Diese sollte im richtigen Format geliefert werden, damit keine Verzerrungen entstehen (Reservierungswünsche: Telefonnummer: 06226 9200-25).
Wir bitten um Verständnis und Beachtung.
Das Redaktionsstatut des Amtsblatts des GVV-Elsenztal können Sie hier einsehen bzw. herunterladen: Redaktionsstatut